
Ausländisches Fleisch schlecht deklariert

Die Antibiotika- und Hormon-Deklaration bei Importfleisch ist mangelhaft: Über die Hälfte der geprüften Betriebe kommen dieser Vorschrift nicht nach. Dies zeigte eine Stichproben-Untersuchung.
Gemäss der seit Januar 2000 gültigen neuen Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung muss importiertes Fleisch entsprechend gekennzeichnet werden, wenn bei der Produktion der Einsatz von Hormonen und Antibiotika nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Beide Stoffe sind in der Schweiz bei der Fleischproduktion verboten.
Diese Vorschrift werde aber «trotz intensiver Information seitens der kantonalen Vollzugsbehörden» ungenügend umgesetzt, teilen die beiden Kantonslabors beider Basel mit. Metzgereien, Restaurants oder Läden müssten ihre Kundschaft klar auf das mögliche Hormon- und Antibiotika-«Risiko» hinweisen.
Die beiden Labors haben von 100 geprüften Restaurants, die ausländisches Fleisch anbieten, 65 beanstandet. Auch 13 von 23 kontrollierten Lebensmittelläden erfüllten die Vorschrift nicht, ebenso 13 von 31 Metzgereien. Dieses Resultat sei als «absolut unbefriedigend» einzustufen.
Offenbar befürchteten die Betriebe, die korrekte Deklaration könnte ihren Umsatz beeinträchtigen, heisst es weiter. Andere wiesen mit Zertifikaten nach, dass ihr Importfleisch nach Schweizer Recht produziert wurde. Teilweise werde aber auch ganz auf ausländisches Fleisch verzichtet.
Die Kontrollen werden nun fortgesetzt. Eine Beanstandung kostet eine Gebühr von 50 bis 70 Franken für den behördlichen Zusatzaufwand. Im Wiederholungsfall könnten Fehlbare verzeigt werden.
Effizienter ist jedoch gemäss dem Baselbieter Kantonschemiker Niklaus Jäggi, die Ware zu beschlagnahmen oder aus dem Verkehr ziehen zu lassen.
swissinfo und Agenturen

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