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Die Eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Paare in Deutschland

Homosexuelle Paare können seit 1. August 2001 in Deutschland ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen und damit eine so genannte "Homo-Ehe" schliessen. Mit dem entsprechenden Gesetz wollte die rot-grüne Bundesregierung dazu beitragen, die Diskriminierung von Homosexuellen abzubauen.

Während die meisten Deutschen Bundesländer die Partnerschaften bei den Standesämtern registrieren lassen, müssen Schwule und Lesben etwa in Bayern zu einem Notar gehen.

In Sachsen sind die Regierungspräsidien zuständig. Nach Schätzung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland sind bisher mehr als 4000 gleichgeschlechtliche Paare eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.

Gemeinsamer Name und Unterhaltspflichten,…

Bei der Eintragung kann das Paar wie im Eherecht einen gemeinsamen Namen bestimmen. Die Lebenspartner haben gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte und sind gegenseitig erbberechtigt.

… aber keine Adoptionen…

Sie können mitentscheiden in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes, das einer der Partner in die Partnerschaft einbringt, können jedoch keine Kinder adoptieren. Ausländische Lebenspartner haben ein Zuzugsrecht. Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist das Familiengericht zuständig.

…und keine Gleichstellung beim Erben

Am Widerstand der CDU/CSU scheiterten bislang Bestimmungen eines Ergänzungsgesetzes, dem auch der Bundesrat zustimmen muss. Dazu gehören unter anderem die Anerkennung der Lebenspartnerschaft bei der Einkommensteuer, im Dienstrecht für Beamte und bei Auslandseinsätzen für den diplomatischen Dienst oder als Entwicklungshelfer

Es gibt auch noch keine Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer. Ferner wird das Einkommen des Partners bisher nicht in die Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialhilfe und Wohngeld einbezogen.

swissinfo und Agenturen

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