Eine Verwechslung war tödlich
Im Dezember und Januar starben im Berner Inselspital drei Babys, nachdem ihnen ein falsches Medikament verabreicht worden war. Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin ergaben nun, dass nur in einem Fall das falsche Medikament für den Tod verantwortlich war.
Bei den beiden anderen Kindern beeinflusste das über kurze Zeit irrtümlich abgegebene falsche Medikament weder den Verlauf des bestehenden Grundleidens noch führte es den Tod herbei, wie das Untersuchungsrichteramt Bern-Mittelland am Mittwoch (29.08.) mitteilte.
Die drei Babys wurden im Dezember 2000 auf der Intensivstation der Kinderklinik des Inselspitals Bern künstlich ernährt. Dabei erhielten sie über eine Infusion eine auf der Abteilung zusammengestellte Ernährungslösung, welche Glucose 20% hätte enthalten sollen. Abklärungen ergaben, dass stattdessen in allen drei Fällen Calciumchlorid 2,5 % verabreicht worden war.
Nachdem die Falsch-Etikettierung nach wenigen Tagen entdeckt worden war, wurden auf sämtlichen Abteilungen die noch vorhandenen Flaschen der im Januar und Februar in der Inselapotheke produzierten Charge «Glucose 20 %» eingezogen. Im Lager der Spitalapotheke wurden weitere 141 Flaschen
Strafverfolgung eingeleitet
Die sichergestellten Flaschen wurden vom Institut für Rechtsmedizin untersucht. Lediglich drei Flaschen, die alle aus der Intensivstation des Kinderspitals stammten, enthielten keine Glucose.
Weil zwischen der Falsch-Etikettierung und dem Tod eines Kindes nach Auffassung der Experten ein Zusammenhang besteht, wurde gegen zwei in der Inselapotheke im Bereich Produkte tätige Personen eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Mit einem Entscheid darüber, ob das Verfahren an das Gericht überwiesen wird, ist frühestens Ende 2001 zu rechnen.
swissinfo und Agenturen
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