Gegen die freie Arztwahl
Die Kleine Kammer hat bei der zweiten Revision des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) entschieden, dass der so genannte Kontrahierungszwang zwang aufgehoben werden soll. Zudem will der Rat die Spitalfinanzierung neu regeln.
Der Ständerat hat als Erstrat entschieden, den Kontrahierungszwang aufzuheben. Die Aufhebung dieses Vertragszwangs ist umstritten, schränkt sie doch die Möglichkeit des Patienten ein, den Arzt oder die Ärztin frei zu wählen.
Allerdings führt die Aufhebung des Vertragszwanges zwischen Krankenkassen und Ärzten zu einem gewissen Wettbewerb. Zum einen bei den Ärzten, zum anderen aber auch bei den Krankenkassen. Vorsicht sei aber vor einer Macht der Krankenkassen geboten. Wie diese beschränkt werden soll, wird noch zu weiteren Diskussionen führen.
Einlenken bei «Härtefällen»
Älteren, chronisch-kranken Patienten und Patientinnen mit einer langjährigen Beziehung zu einem Arzt werden diesen jedoch weiterhin aufsuchen können. Die Krankenkasse muss die Rechungen bezahlen, auch wenn der Vertrag aufgelöst würde.
Die vorberatende Kommission ist der Meinung, dass nur wenig Verträge aufgehoben werden. Doch erwartet sie ein gewisses «Masshalten» bei der Rechnungsstellung. Schliesslich würden Ärzte und Ärztinnen künftig darauf bedacht sein, nicht in die Kategorie der «teuren» Vertragspartner zu fallen.
«Dynamisch gesehen besteht ein erhebliches Sparpotenzial, wenn nicht jedes Jahr beliebig viele neue Ärzte dazu kommen. Auf ein paar Jahre hinaus gesehen können so mehrere hundert Millionen Franken gespart werden,» erklärte Kommissions-Sprecherin Christine Beerli von der Freisinnig-Demokratischen Partei. Der Zuwachs frei praktizierender Ärzte und Ärztinnen sei unweigerlich mit den steigenden Gesundheitskosten verbunden. Deshalb müsse das Wachstum gebremst werden, nicht aber die Ärztedichte reduziert werden.
Wie der Vertragszwang genau abgeschafft werden soll, liess der Ständerat am Donnerstag noch offen. Die Kommission will bis zur Wintersession Konkretes vorlegen.
Prämienbelastung begrenzen
Unbestritten blieb die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Auflage an die Kantone, die Prämienlast auf maximal 8% des Haushalts-Einkommens zu begrenzen.
Mit dieser Regelung legte der Ständerat einen indirekten Gegenvorschlag zur Gesundheitsinitiative der Sozialdemokraten vor, die anstelle der Kopfprämien einkommens- und vermögensabhängige Prämien verlangt. Das neue Sozialziel wird durch einen zusätzlichen jährlichen Bundesbeitrag von 300 Mio. Franken abgefedert.
Langfristig zahlen die Kassen die Spitalkosten
Gleichzeitig wurde am Donnerstag die Spitalfinanzierung neu geregelt. Kantone und Krankenkassen sollen künftig je zur Hälfte alle Spitalkosten tragen. In fünf Jahren soll jedoch ein so genannt monistisches System eingeführt werden. Danach sollen die Kassen alleine die Spitalkosten tragen. Die Kantone kämen danach vermehrt für die Prämienverbilligungen auf.
Das KVG, respekive dessen Revision wird noch zu Diskussionen Anlass geben. Im Winter wird der Ständerat, die Kleine Kammer, definitiv über die zweite Revision abstimmen, die Richtung ist nach der Diskussion vom Donnerstag vorgegeben.
Damit verzögern sich Verbesserungen im Krankenversicherungs-Wesen. Die Gesundheitskosten werden in absehbarer Zeit kaum sinken. Im Gegenteil: Am Freitag wird in der Schweiz eine neue Prämienrunde bekannt gegeben.
Rebecca Vermot
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