Kompensation für Zwangs-Sterilisierte
Opfer von Zwangs-Sterilisation oder -Einweisung sollen Kompensations-Zahlungen erhalten. Bundesrat reagiert auf Historiker-Bericht.
Nicht nur bis nach dem Zweiten Weltkreig, sondern bis in die 70er Jahre prägten Sterilisation, Kindswegnahme oder Einweisung ohne Rechtsgrundlage das Sozialwesen und die Psychatrie der Stadt Zürich. Das geht aus einem Bericht des Historikers Thomas Huonker hervor, der diese Woche veröffentlicht wurde.
Der Bundesrat hat darauf reagiert. Er bereitet ein Gesetz vor, welches Kompensations-Zahlungen an Betroffene vorsieht. Es werde, so Huonker gegenüber swissinfo, allerdings schwierig sein, die Betroffenen ausfindig zu machen. «Viele Opfer wissen gar nicht, was mit ihnen passiert ist. Oder sie wollen es nicht wissen.»
Über 100 Fallgeschichten
Im Bericht über «Fürsorge, Zwangsmassnahmen, Eugenik und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970» präsentiert der Historiker Thomas Huonker über 1000 Fallgeschichten von Kindswegnahmen, Eheverboten und Sterilisationen, die aus heutiger Sicht unter die Haut gehen.
Was in Zürich geschah, wurde schon damals erfolglos kritisiert, gehörte aber in eine Zeit, in der Rassenhygiene, Eugenik und Sozialdarwinismus zur Blüte kamen. Gemäss Huonker führte die Lehre von der Höherwertigkeit des Stärkeren und des weissen Mannes auch dazu, dass Frauen, Arme, Ungebildete und ländliche Menschen als minderwertig galten.
«Erblich minderwertig»
Sie waren es, die am meisten von Zwangsmassnahmen betroffen waren. In der stichprobenartigen Untersuchung kam Huonker, hochgerechnet auf die 90 untersuchten Jahre, auf Tausende von Zwangs-Sterilisationen, Tausende von Schwangerschafts-Abbrüchen, Hunderte von Eheverboten und Dutzende von Kastrationen.
Immer ging es den Chirurgen, Gynäkologen und Röntgenärzten darum, «erblich minderwertigen Nachwuchs» zu verhindern. Sie diagnostizierten «moralischen Schwachsinn» und Schizophrenie, behandelten teils aber auch Gehörlose, Blinde und Epileptische als Minderwertige.
Nicht immer legal
Kindswegnahmen und Einweisungen in eine Anstalt als Zwangsmassnahmen waren legal. Illegal waren hingegen die Kastrationen, Sterilisationen und Schwangerschafts-Abbrüche – alles Straftatbestände.
Die Ärzte sprachen sich deshalb mit den städtischen und gerichtlichen Behörden ab und brachten Verfahren in Gang, die darauf hinausliefen, dass die Betroffenen selber in die heiklen Eingriffe einwilligten. Man hatte ihnen zuvor etwa mit lebenslänglichem Einsperren in eine psychiatrische Klinik oder mit Eheverbot gedroht.
Zürich weit voraus
Dass die Zürcher Psychiatrie in Europa eine Vorreiterrolle spielte, ist dank Namen wie August Forel, Eugen Bleuler und Hans Wolfgang Maier bekannt. Erstaunlich war für Huonker aber deren enge Zusammenarbeit mit führenden nazi-deutschen Eugenikern wie Ernst Rüdin und Hans Luxenburger.
Ebenso erstaunlich fand er, dass in Zürich auch nach 1945 eugenische Argumentationen in Gutachten stillschweigend weitergeführt wurden. Auch Zürcher Stadträte, allen voran Paul Pflüger und Hermann Häberlin, trugen diese Praxis laut Huonker wissenschaftsgläubig mit.
Stocker: Fürsorge immer heikel
Die Wende kam in den 70er Jahren – dies der Grund, weshalb Huonkers Forschungen dann aufhören. Doch die Probleme im Fürsorgebereich sind nicht für immer gelöst, wie Monika Stocker, Vorsteherin des Sozialdepartements, sagte: «Fürsorge ist nie ganz frei von Zwang, auch heute nicht.»
Wo staatlicher Zwang sinnvoll sei und wo ungerecht, sei eine heikle Frage, die Anwort immer zeitgebunden. Der vom Sozialdepartement in Auftrag gegebene Bericht – er geht auf eine Interpellation von Katharina Prelicz-Huber (Grüne) zurück- zeige, dass es ein ständiges Hinterfragen der eigenen Rolle brauche.
Nach der Stadt soll Anfang September der Bericht über Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie im Kanton Zürich folgen. Der Regierungsrat beauftragte damit die Forschungsstelle für Sozial-und Wirtschaftsgeschichte der Universität Zürich. Sie bearbeitet seit Juli Krankengeschichten aus den kantonalen Kliniken Rheinau und Burghölzli.
swissinfo und Agenturen
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