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Vertrieb von Tierarzneien wird untersucht

Die Wettbewerbskommission nimmt den Vertrieb von Tierarzneimitteln unter die Lupe. Sie hat eine Untersuchung gegen Tierärzte sowie Hersteller und Vertreiber von Tierarzneimitteln eröffnet. Diese werden verdächtigt, unzulässige Abreden zu treffen.

Eine Vorabklärung des Sekretariats der schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko) ergab laut einer Mitteilung von Montag (29.05.) Anhaltspunkte dafür, dass die Hersteller und Vertreiber die Tierarzneimittel fast ausschliesslich an Tierärzte verkaufen und die Apotheken vom Vertrieb ausgeschlossen werden.

Der Vertrieb von Tierarzneimittel war bis 1993 durch einen Exklusivvertrag zwischen dem Verband Schweizerischer Tierarzneimittelhersteller und -grossisten (VTG) und der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) geregelt.

Der Vertrag wurde 1993 auf Antrag des VTG in gegenseitigen Einvernehmen mit der GST aufgelöst. Die Vorabklärung ergab nun den Verdacht, dass faktisch weiterhin ein Exklusivvertrieb vorliegt, wie die Weko schreibt.

Sie eröffnete deshalb eine Untersuchung, um abzuklären, ob die Wettbewerbsabreden der Hersteller und Vertreiber sowie der Tierärzte im Sinne des Kartellgesetzes unzulässig sind.

Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) ist nicht überrascht, dass die Weko nun eine Untersuchung eröffnet. «Wir wussten von der Voruntersuchung und begrüssen die Untersuchung», sagte GST-Präsident Andrea Meisser auf Anfrage. Er sei überzeugt, dass die von Apothekern immer wieder erhobenen Vorwürfe entkräftet werden könnten.

Meisser bestreitet nicht, dass Tierarzneimittel praktisch ausschliesslich an Tierärzte geliefert werden. Dies habe aber keinen wirtschaftlichen Hintergrund -eine Voraussetzung für Wettbewerbsabreden -, sondern sei rein fachlich zu begründen. «Nur Tierärzte verfügen über die nötige Ausbildung, um entscheiden zu können, welche Arzneimittel bei Tieren zum Einsatz gelangen dürfen», sagte Meisser. Vor allem bei Tieren, die als Nahrungsmittel auf den Teller gelangten, sei das sehr entscheidend.

Diese Argumentation ist für Weko-Vizedirektor Philippe Gugler nicht neu. Allerdings zweifelt er an deren Richtigkeit. Im Gespräch mit verschiedenen Universitäten und Instituten sei immer wieder gesagt worden, dass Apotheker über eine genügende Ausbildung verfügten, um auch Tierarzneimitteln verkaufen zu können.

Die von der Weko eröffnete Untersuchung soll nun an den Tag bringen, ob die Hersteller und Vertreiber sowie die Tierärzte das Kartellgesetz verletzen. Mit dem Abschluss der Untersuchung wird in einem Jahr gerechnet.

swissinfo und Agenturen

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