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Zürcher Verwaltungsgericht gibt Klimaklebern recht

Keystone-SDA

Niederlage für die Zürcher Kantonspolizei: Sie kann einer Gruppe von Klimaklebern die Kosten für das Ablösen und Wegtragen bei einer Aktion im Jahr 2023 nicht aufbrummen. Das Verwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass eine Kostenauflage nicht rechtens sei.

(Keystone-SDA) Um den Aktivisten die Kosten in Rechnung zu stellen, fehle es «an einer genügenden gesetzlichen Grundlage», hielt das Verwaltungsgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil fest.

Die Formulierung im Gesetz sei «sehr offen». In der Verordnung fehle es zudem an Bemessungsgrundlagen. Für Personen, die einen Polizeieinsatz auslösen, ist es gemäss Urteil deshalb nicht absehbar, welche Kosten sie damit verursachen.

Zwar sagte das Zürcher Stimmvolk im März 2024 Ja zum Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP. Dieser beinhaltet, dass den Verursachern eines ausserordentlichen Polizeieinsatzes die Rechnung aufgebrummt wird. Die Klimaaktion, um dies es im vorliegenden Fall geht, fand jedoch geraume Zeit zuvor statt, im Juni 2023.

Autobahnabfahrt blockiert

Der Klimaaktivist hatte im Juni 2023 zusammen mit drei weiteren Aktivisten die Autobahnabfahrt Bernerstrasse in Zürich-Altstetten blockiert. Sie setzten sich auf die Fahrbahn, wobei sich zwei von ihnen auf dem Asphalt anklebten.

Die Polizei rückte aus, löste jene, die angeklebt waren, mit Öl von der Strasse und trug die Aktivisten weg. Zeitweise waren bis zu 21 Polizistinnen und Polizisten vor Ort, vor allem auch wegen des Rückstaus, der sich wegen der Blockade gebildet hatte.

Den Aufwand für diesen Einsatz bezifferte die Kantonspolizei auf 6144 Franken, wovon der Klimaaktivist, der vor Verwaltungsgericht zog, einen Viertel zahlen sollte, also genau 1536 Franken.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton Zürich kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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