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Zürcher Straftäter «Carlos» erhält keine Entschädigung

Das Gericht stufte die Haftbedingungen von "Carlos" zwar als Persönlichkeitsverletzung ein. Geld erhält er deswegen aber nicht. (Archivzeichnung) Keystone/LINDA GRAEDEL sda-ats

(Keystone-SDA) Das Zürcher Bezirksgericht hat die Klage des jungen Straftäter «Carlos» gegen seine Haftbedingungen teilweise gutgeheissen. Eine Entschädigung erhält er jedoch nicht. «Carlos» hatte 40’000 Franken vom Kanton Zürich gefordert.

Das Bezirksgericht gab «Carlos» zwar Recht und beurteilte die Haftbedingungen im Gefängnis Pfäffikon als persönlichkeitsverletzend. Die Geldforderung lehnte das Gericht jedoch aus formellen Gründen ab, wie es am Donnerstag mitteilte.

«Carlos» hätte diese Forderungen nach Ansicht des Bezirksgerichtes innerhalb des eigentlichen Strafverfahrens stellen müssen. Dieses sei seit März 2017 aber rechtmässig abgeschlossen. Deshalb werde die Klage, was das Geld betrifft, abgewiesen.

«Carlos» musste im Gefängnis Pfäffikon unter anderem teils ohne Matratze auf dem Boden schlafen, immer Fussfesseln tragen und durfte nicht duschen. In der Folge wurde der Leiter des Untersuchungsgefängnisses Pfäffikon ersetzt.

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