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Zuger Kantonsrat sagt Ja zu einem Rabatt für Steuerzahlende

Keystone-SDA

Die Zuger Steuerzahlenden sollen künftig bei guter Finanzlage von einem Steuerrabatt profitieren können. Das Zuger Kantonsparlament hat dem Anliegen nach zweiter Lesung mit 54 zu 19 Stimmen zugestimmt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

(Keystone-SDA) Dem Kanton Zug geht es finanziell blendend. Er hat in den vergangenen Jahren hohe Ertragsüberschüsse erzielt, zuletzt 2025 rund 429 Millionen Franken. Nun will die Regierung die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit bei hohen Überschüssen einmalige Steuerrabatte für natürliche und juristische Personen möglich werden.

Erzielt der Kanton Zug einen Ertragsüberschuss, kann künftig ein Teil davon für einen Steuerrabatt verwendet werden. Konkret bedeutet das: Nach dem Ja zu einem FDP-Antrag, der am Donnerstag mit 52 zu 22 Stimmen gutgeheissen wurde, wird zunächst die Hälfte des Überschusses dem Eigenkapital des Kantons zugewiesen. Die darüber hinausgehenden Mittel können für einen Steuerrabatt verwendet werden. Der Rabatt darf maximal acht Steuerfussprozentpunkte betragen.

Nach der ersten Lesung waren die Bedingungen für den Rabatt noch strenger. Damals sollten zunächst fünf Prozent des Ertragsüberschusses dem Eigenkapital zugewiesen werden. Von den verbleibenden Mitteln hätte höchstens die Hälfte für einen Steuerrabatt verwendet werden dürfen.

Die Ratslinke lehnte den Steuerrabatt grundsätzlich ab, wie sie bereits in der ersten Lesung festgehalten hatte. Er sei sozial unausgewogen, sagte Luzian Franzini (ALG).

Die Sprecher der bürgerlichen Parteien konzentrierten sich in ihren Voten ebenfalls weitgehend auf den FDP-Antrag. Ihre grundsätzliche Zustimmung zum Steuerrabatt hatten sie bereits in der ersten Lesung bekundet. Unisono sagten die Sprechenden, der FDP-Antrag sei «plausibler», «einfacher» und «verständlicher». Auch Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) unterstützte das Anliegen.

Zudem hiessen die Kantonsrätinnen und Kantonsräte ohne die Stimmen der FDP-Fraktion ein Behördenreferendum gut. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 28. Februar 2027 über den Steuerrabatt an der Urne befinden.

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