
Zuger Kantonsrat tritt nicht auf Kantonsreferendum ein

Der Kanton Zug verzichtet auf ein Referendum gegen die von den eidgenössischen Räten beschlossene Individualbesteuerung. Er ist auf den Antrag der Regierung für ein Kantonsreferendum mit 38 zu 31 Stimmen nicht eingetreten.
(Keystone-SDA) Das Kantonsreferendum war im Kanton Zug vom Regierungsrat und der vorberatenden Kommission beantragt worden. Für das Zustandekommen des Referendums spielte der Entscheid keine Rolle mehr. Die nötige Zahl von acht Kantonen war bereits letzte Woche erreicht worden.
Eine Volksabstimmung über die Abschaffung der Ehepaarbesteuerung ist bislang vom Wallis, vom Aargau, von den Ostschweizer Kantonen St. Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell sowie in der Zentralschweiz von Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden beschlossen worden. Der Luzerner Kantonsrat sprach sich mit 57 zu 56 Stimmen gegen das Referendum aus.
Abschaffung der «Heiratsstrafe» unbestritten
Die Argumente pro und contra die Individualbesteuerung, welche im Kantonsrat Zug in der Eintretensdebatte vorgebracht wurden, waren dieselben wie zuvor in den anderen Parlamenten. Dass die «Heiratsstrafe» abgeschafft werden solle, war unbestritten. Für die Gegner der Individualbesteuerung hat der Bund dafür aber den falschen Weg gewählt.
Würden Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen einreichen, müssten im Kanton Zug 30’000 zusätzliche Dossiers bearbeitet werden. Ein Mitte-Sprecher bezeichnete die Individualbesteuerung deswegen als «Bürokratiemonster». Der Kanton Zug müsste bei der Einführung der Individualbesteuerung sein ganzes Steuersystem umkrempeln, sagte ein Sprecher der SVP.
Zugunsten der Individualbesteuerung vorgebracht wurde, dass mit dieser die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werde. Andere Wege, die Heiratsstrafe zu beseitigen, würden alte Rollenbilder zementieren, hiess es von der GLP. Es sei fair, wenn jeder Lohn gleich besteuert werde, unabhängig vom Einkommen des Partners oder der Partnerin, sagte der ALG-Sprecher.
Es werde zwar einen Umstellungsaufwand geben, dann werde aber alles einfacher, erklärte der Sprecher der SP. Ein blosser administrativer Mehraufwand rechtfertige kein Kantonsreferendum, betonte die FDP-Sprecherin.
Nach der Eintretensdebatte stimmte der Kantonsrat einem von der ALG eingebrachten Nichteintretensantrag zu.