Zuger Kantonsrat will erbrechtliche Aufsicht neu ordnen
Der Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung über die erbrechtliche Aufsicht debattiert. Künftig soll das Kantonsgericht für die Aufsicht über Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter zuständig sein.
(Keystone-SDA) Die Schlussabstimmung über das Geschäft findet zwar erst nach der zweiten Lesung statt. In der ersten Lesung gab es am Donnerstag zur Teilrevision keine grundsätzliche Opposition. Damit dürfte ein bereits 2024 erheblich erklärter Vorstoss der Mitte-Fraktion umgesetzt werden.
Willensvollstrecker setzen den letzten Willen eines Erblassers um und sorgen dafür, dass die Begünstigten ihr Erbe erhalten. Bisher wurden sie von den Gemeinden beaufsichtigt. Weil die Fälle zunehmend komplexer werden und die Gemeinden damit teilweise überfordert sind, sei die Teilrevision sinnvoll, argumentierte die Regierung in ihrem Bericht an das Parlament.
Der Kern der Teilrevision: Das Kantonsgericht übernimmt von den Gemeinden die Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und Erbenvertreter. Also über die Personen, die einen Nachlass verwalten. Wer mit einer Entscheidung oder dem Verhalten einer solchen Person nicht einverstanden ist, kann beim Kantonsgericht Beschwerde einreichen. Gegen Anordnungen und Unterlassungen der Erbschaftsbehörden kann weiterhin beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.
Die Aufgaben dem Gericht zu übertragen, sei «logisch», sagte Joelle Gautier (GLP). «Dort ist die Fachkompetenz vorhanden.» Mit ähnlichen Worten unterstützte Mirjam Arnold (Mitte) das Anliegen. Und Christophe Lanz (FDP) sagte, die Vorlage entlaste die Gemeinden und schaffe «klare Zuständigkeiten».