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Zuger Kantonsrat will keine Gymiprüfungen einführen

Keystone-SDA

Der Zuger Kantonsrat hat sich für einen prüfungsfreien Übertritt an die Kantonsschule ausgesprochen. In den Zeugnisnoten sollen aber einheitliche halbjährliche Tests in den Fächern Deutsch und Mathematik ein gewisses Gewicht erhalten.

(Keystone-SDA) Der Kantonsrat stimmte am Donnerstag nach zweiter Lesung dem von der Bildungsdirektion vorbereiteten Gegenvorschlag zur Initiative «für die Beibehaltung des prüfungsfreien Übertritts» mit 63 zu 9 Stimmen zu. Über die Initiative musste der Kantonsrat nicht mehr abstimmen.

Kantonsrätin Vroni Straub (CSP) gab am Schluss der Debatte bekannt, dass die Initiative zurückgezogen werde. Das Initiativkomitee habe sein Ziel, eine Übertrittsprüfung zu verhindern, erreicht, dies dank eines gut schweizerischen Kompromisses.

Im Kanton Zug ist der Übertritt an die Kantonsschule seit über 30 Jahren prüfungsfrei, es zählen die Zeugnisnoten und die Empfehlung der Lehrerin oder des Lehrers. Der Regierungsrat wollte dieses Verfahren mit einer Prüfung ergänzen. Dies stiess auf Widerstand.

Mittelweg gewählt

In der zweiten Lesung debattierte der Kantonsrat vor allem über den Gegenvorschlag, der regelmässige Tests vorsieht, die im Zeugnis zu 20 Prozent gewichtet werden. Klemens Iten (GLP) bezeichnete diesen als Mittelweg zwischen Übertritt mit und ohne Prüfung.

Anna Bieri (Mitte) sagte, der Vorteil von regelmässigen Prüfungen sei, dass diese über eine längere Dauer die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aufzeigten. Karl Bürgler (FDP) sagte, die Zeit sei reif für eine Anpassung des Übertrittsverfahrens, aber nicht für eine Rückkehr zur Übertrittsprüfung.

Skeptischer war die SVP. Sie könne nur mit grossem Zähneknirschen dem Gegenvorschlag zustimmen, sagte Fraktionssprecherin Ester Monney. Der Gegenvorschlag bringe keine Regulierung, aber einen grossen Aufwand.

Kritik kam auch von der linken Seite. Michèle Schmid (SP) sagte, mehr Prüfungen und Leistungsdruck seien nicht zum Wohl des Kindes.

Nicht bewährt

Bildungsdirektor Stephan Schleiss (SVP) sagte, der Gegenvorschlag bringe zwar mehr Objektivität ins Verfahren, sein Nachteil sei aber, dass der abschliessende Entscheid für einen Übertritt bei der Lehrperson bleibe. Dies habe sich nicht bewährt.

Nach Aussagen von Schleiss verliert die Sekundarschule gute Schülerinnen und Schüler an das Langzeitgymnasium. Roger Wiederkehr (Mitte) schlug deswegen vor, als Richtwert eine Übertrittsquote von 25-Prozent festzulegen. Ohne Steuerungsmassnahme bringe dies nichts, erklärte der Bildungsdirektor. Der Kantonsrat sprach sich mit 62 zu 11 Stimmen gegen die Quote aus.

Anträge, den durch die neuen Prüfung verursachten Leistungsdruck zu mildern, scheiterten. Mit 44 zu 25 Stimmen bekräftige so der Kantonsrat, dass die Tests ein Mal pro Semester durchgeführt werden sollen.

Dauernder Prüfungsmodus

Klemens Iten (GLP) machte sich vergeblich für eine jährliche Durchführung stark. Standardtests würden in die Unterrichtsgestaltung eingreifen, sagte er. Vroni Straub (CSP) sagte, die Schülerinnen und Schüler seien bei zwei Tests pro Jahr dauernd im Prüfungsmodus.

Luzian Franzini (ALG) wollte, dass die Standardtests nicht für das Zeugnis gelten. Sonst würden die Schülerinnen und Schüler nur für die nächste Prüfung lernen. Eine «Testeritis» widerspreche dem Ziel, dass in der Schule vor allem Kompetenzen erworben werden sollen.

Michèle Schmid (SP) war gleicher Meinung. Sie befürchtete, dass die Eltern die Kinder wegen den Tests in Nachhilfekurse schicken könnten. Die Ratsmehrheit entschied aber mit 50 zu 18 Stimmen, dass die Tests sich im Zeugnis niederschlagen sollen. Sonst würden sie nicht ernst genommen, hiess es.

Die ALG machte sich auch dafür stark, dass die Leistungstests auf die Primarschule beschränkt werden, weil an der Oberstufe der Übertritt bereits geregelt sei. Die Tests seien an der Oberstufe sinnvoll für den Übertritt an weiterführende Schulen, sagte dagegen Regierungsrat Schleiss. Der Rat folge Schleiss mit 44 zu 27 Stimmen.

Der Kantonsrat passte in der zweiten Lesung den Gegenvorschlag nur in einem Punkt an. Demnach müssen die neuen Tests von einer kantonalen Fachgruppe umgesetzt. Damit solle die Praxistauglichkeit gestärkt werden.

Der Gegenvorschlag unterliegt dem fakultativen Referendum.

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