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Aargau bringt Referendum zur Individualbesteuerung durch

Keystone-SDA

Die Schweizer Stimmberechtigten werden über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung an der Urne entscheiden: Als achter Kanton hat der Aargau am Dienstag das Kantonsreferendum ergriffen.

(Keystone-SDA) Der Aargauer Grosse Rat sprach sich am Dienstag mit 71 zu 59 Stimmen für das Referendum aus. Die Regierung hatte den Antrag gestellt. Dafür stimmten SVP, Mitte, EVP und EDU. Dagegen votierten SP, FDP, Grüne und GLP.

Referendum der Kantone

Vor dem Kanton Aargau hatten sich schon die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Obwalden, Wallis und die beiden Appenzell für ein Referendum ausgesprochen. Damit gilt das Kantonsreferendum, für das es acht Kantone braucht, als ergriffen – das Volk wird das letzte Wort an der Urne haben.

Bislang gab es nur einmal ein Kantonsreferendum in der Schweiz: Elf Kantone ergriffen im Jahr 2003 das Referendum gegen ein Steuerpaket des Bundes. Sie befürchteten massive Einbussen. Das Volk lehnte das Gesetz in der Abstimmung im Mai 2004 mit einem Nein-Stimmenanteil von 65,9 Prozent ab.

Aargau befürchtet mehr Aufwand

Die Individualbesteuerung führe zu einem hohen Aufwand, hatte die Aargauer Regierung unter anderem vorgebracht. Die Zahl der Steuerdossiers würde um 140’000 oder 30 Prozent steigen. Hinzu kämen mögliche Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich.

Die Gegner der Individualbesteuerung und damit die Befürworter des Kantonsreferendums hoben dies im Aargauer Parlament am Dienstag ebenfalls hervor. Es gehe um eine «gerechte Besteuerung», hiess es in der Debatte.

Die Befürworter eines Systemwechsel und der Ablehnung des Referendums wiesen hingegen darauf hin, dass es um «einen weiteren Schritt zur Gleichstellung» gehe. Denn heute würden Paare zivilstandsabhängig besteuert.

Der Bund will mit der Individualbesteuerung die sogenannte «Heiratsstrafe» – die steuerliche Benachteiligung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren – abschaffen. Für den Aargauer Regierungsrat könnte diese «mit einfacheren Mitteln» beseitigt werden – etwa durch eine Korrektur der Tarife oder ein Splittingverfahren, wie es im Aargau bereits existiere.

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