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Abstimmungskampf um Stammzellenforschung eröffnet

Forschung mit Stammzellen, hier in Labor-Röhrchen, sollen laut dem Bundesrat erlaubt sein. Keystone

Mit der Stammzellenforschung sei die Hoffnung verbunden, eines Tages schwere und bisher unheilbare Krankheiten zu heilen, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin am Dienstag im Bundeshaus.

Dieser Inhalt wurde am 28. September 2004 - 15:35 publiziert

Die Vorlage, die am 28. November vor das Stimmvolk kommt, stösst nur bei den Bürgerlichen auf Zustimmung.

Diabetes, Parkinson, Alzheimer oder Verletzungen des Rückenmarks könnten dank Stammzellenforschung vielleicht eines Tages geheilt werden, so Bundesrat Pascal Couchepin. Diese Chance für die Medizin solle auch für die Schweiz genutzt werden.

Mit dem Gesetz werde die embryonale Forschung zwar erlaubt, gleichzeitig würden ihr aber strikte Grenzen gesetzt, betonte der Gesundheitsminister. Alle Arten des Klonens seien dagegen verboten.

Sorge um Forschungsstandort

Die Erforschung der embryonalen Stammzellen zu verbieten, wäre schlecht für den Forschungsplatz Schweiz. Die Schweiz müsse ihre Spitzenposition insbesondere in der Biologie und Medizin auch in Zukunft sichern.

Mit dem Gesetz dürfen menschliche embryonale Stammzellen ausschliesslich aus so genannten überzähligen Embryonen aus dem Verfahren der künstlichen Befruchtung gewonnen werden, erklärte der Bundesrat. Das betroffene Paar muss allerdings seine Einwilligung dazu geben. Die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie der Handel ist verboten.

Umstritten

Die Meinungen der Parteien zur Vorlage sind gespalten. Während auf bürgerlicher Seite mehrheitlich Zustimmung herrscht, lehnen die Linken und Grünen die Vorlage ab.

Die Befürworter betonen, für den Fortschritt der Forschung sei es wichtig, den Forschenden alle Optionen offen zu halten. Eine schnelle gesetzliche Regelung sei daher dringend nötig, um nicht den Anschluss an die Wissenschaftswelt zu verpassen.

Die Gegner sind der Ansicht, der frühe Embryo sei bereits ein Mensch mit Grundrechten wie beispielsweise dem Recht zu leben. Vielmehr solle die Forschung an adulten Stammzellen intensiviert werden. Diese habe bereits Erfolge gebracht.

Der Bundesrat hatte das Gesetz im Eiltempo ausgearbeitet, nachdem der Nationalfonds im September 2001 die Unterstützung eines Forschungsprojektes mit importierten embryonalen Stammzellen beschlossen hatte.

swissinfo und Agenturen

In Kürze

Aufgabe einer Stammzelle ist es, spezialisierte Zellen zu bilden, die bestimmte Funktionen übernehmen.

Diese so genannt pluripotenten Stammzellen weisen Embryos nur die ersten sieben Tage nach der Befruchtung auf.

Wissenschafter hoffen, damit im Labor Ersatzgewebe und -organe herstellen und damit schwere Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Multiple Sklerose heilen zu können.

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