
Bundesrat schlägt neues Ausländergesetz vor
Unqualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Ländern werden sich künftig weniger leicht in der Schweiz niederlassen und hier arbeiten können. Nur wenige Wochen nach der Annahme der bilateralen Verträge hat der Bundesrat ein neues Ausländergesetz präsentiert.
Es soll auch eine Antwort auf die 18-Prozent-Initiative sein.
Das bisherige Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) stammt aus dem Jahr 1931 und soll durch ein modernes Ausländergesetz (AuG) abgelöst werden, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch (05.07.) mitteilte. Nach der Annahme der bilateralen Verträge am vergangenen 21. Mai bestehe nun eine klare Ausgangslage bezüglich des freien Personenverkehrs mit der EU, denn das Abkommen regle diesen umfassend. Das neue Ausländergesetz werde deshalb fast ausschliesslich für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen, Geltung haben.
Einer der zentralen Punkte bildet das so genannte duale Zulassungssystem: Im Gegensatz zum freien Personenverkehr für EU-Bürger wird die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten im Gesetzesentwurf auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte eingeschränkt. Diese Politik hat der Bundesrat nach eigenen Angaben bereits seit 1991 verfolgt und soll nun auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Ein erster Schritt dazu war die bereits früher erfolgte Abschaffung des Drei-Kreis-Modells.
Stärkere Missbrauchsbekämpfung
Der Missbrauch des geltenden Rechts durch eine kleine Minderheit von Ausländerinnen und Ausländer machten laut EJPD neue Massnahmen erforderlich, besonders gegen das Schlepperwesen, gegen die Schwarzarbeit, teilweise auch beim Familiennachzug. Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer soll dagegen generell verbessert werde. Beispielsweise sollen rechtliche Hindernisse beim Berufs-, Stellen- oder Kantonswechsel abgebaut werden.
Ausländerzahl ohne Rechenschieber
Das ideale Verhältnis zwischen der ausländischen und der einheimischen Bevölkerung lässt sich nach Überzeugung des Bundesrates nicht mit dem Rechenschieber bestimmen. Massgebend seien nicht Prozentzahlen, sondern eine gute Integration. Das neue Ausländergesetz ist für den Bundesrat deshalb auch als Antwort auf die 18-Prozent-Initiative, über die am kommenden 24. September abgestimmt wird, zu verstehen.
Sie will den Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung auf 18 Prozent fixieren. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den Herausforderungen im Migrationsbereich nicht gerecht wird, dem Wirtschaftsstandort Schweiz schadet, die humanitäre Tradition gefährdet und wichtige internationale Vereinbarungen, namentlich das bilaterale Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit, wieder in Frage stellt.
Der neue Gesetzesentwurf zeige, dass im Migrationsbereich die notwendigen Massnahmen getroffen würden. Der Migrationspolitik widmet das Ausländergesetz ein eigenes Kapitel, das zu einer breiten Diskussion über die Ziele der Asyl- und Ausländerpolitik einladen soll. Die erhöhte Legitimation der Ausländerpolitik zeigt sich laut Bundesrat schliesslich auch dadurch, dass das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik vermehrt einbezogen wird. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober.
swissinfo und Agenturen

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