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Staatsschutz und Verbrechensbekämpfung in einem Computer-System integriert

Der Staatsschutz und die Verbrechensbekämpfung treten ins digitale Zeitalter ein. Ab 2000 werden die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein einziges Computerregister 'Vostra' ersetzt.

Der Staatsschutz und die Verbrechensbekämpfung treten ins digitale Zeitalter ein. Ab 2000 werden die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein einziges Computerregister ‚Vostra‘ ersetzt. Ausserdem wurden die Kantone ans Staatsschutz-Informationssystem Isis angeschlossen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch (1.12.) verschiedene Verordnungen zur Zentralisierung und Automatisierung der Verbrechensbekämpfung und des Staatsschutzes in Kraft gesetzt. Das zentrale Strafregister des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) ist bereits teilautomatisiert worden. Heute werden die Daten über Strafurteile von 540’000 Personen in Form von rund 700’000 Dokumenten sowie Gesuche um Registerauszüge elektronisch verwaltet, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Hingegen würden die Dokumente nach wie vor in Papierform abgelegt. Und auch der Datenaustausch mit den Behörden erfolge auf dem Postweg.

Mit ‚Vostra‘ wird die Verwaltung der Urteils- beziehungsweise der Strafregisterauszüge automatisiert und der Datenaustausch mit anderen Amtsstellen des Bundes und der Kantone von Papier auf elektronische Medien umgestellt. Diese Automatisierung rationalisiere die Arbeitsabläufe, verbessere die Dienstleistung zu Gunsten der Justizbehörden und gewährleiste eine erhöhte Aktualität der Daten. Die Bearbeitung der im Strafregister enthaltenen, besonders schützenswerten Personendaten erforderte gemäss Datenschutzgesetz eine formell-gesetzliche Grundlage, die das Parlament in der Sommersession verabschiedet hat und die jetzt gleichzeitig auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt wurde.

Um die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen auch bei der Wahrung der inneren Sicherheit zu verstärken, sind im vergangenen Monat zudem die kantonalen Sicherheitsorgane an das Informatisierte Staatsschutzsystem-Informations-System (Isis) angeschlossen worden. Die total revidierte Isis-Verordnung, die den Betrieb und die Datennutzung regelt, wurde ebenfalls auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt.

Das seit 1994 von der Bundespolizei betriebene Isis besteht aus verschiedenen Datenbanken und dient laut EJPD insbesondere den gerichtspolizeilichen Ermittlungen in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit, dem präventiven Staatsschutz und sicherheitspolizeilichen Aufgaben.

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