Arbeitsgruppe zur Umsetzung der SVP-Initiative tagt im Januar
(Keystone-SDA) Bern – Die Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der SVP befassen wird, tagt im Januar zum ersten Mal. Nach Absprache mit dem Justiz- und Polizeidepartement darf sie die Öffentlichkeit periodisch über ihre Arbeit informieren.
Auf Wunsch der Initianten und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) seien die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Information im Mandat der Gruppe präzisiert worden, teilte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement mit.
Austausch mit OrganisationenDie Vertreter der KKJPD, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) und des SVP-Initiativkomitees wurden nun zur Sitzung eingeladen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich mit ihren Organisationen und beteiligten Dritten über Sachfragen austauschen.
Bei Bedarf können sie sich von Sachverständigen beraten lassen. Zudem ist vorgesehen, dass sie nach Rücksprache mit dem EJPD die Öffentlichkeit periodisch über den Fortschritt der Arbeit informieren können. Allfällige Differenzen innerhalb der Arbeitsgruppe sollen im Schlussbericht offengelegt werden.
Damit sollen Bundesrat und Parlament eine vollständige Grundlage für ihre Entscheide erhalten. Der Bericht soll im Juni 2011 vorliegen.
Die SVP hatte sich zunächst gewehrt gegen eine Verfügung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, wonach die Verhandlungen der Gruppe vertraulich sein sollten. Die Partei wollte die Medien auf dem Laufenden halten über die Verhandlungen der Arbeitsgruppe.
Nachdem das EJPD angekündigt hatte, dass die Arbeitsgruppe innerhalb der üblicher Rahmenbedingungen tagen sollte, erklärte sich die SVP dann aber zur Teilnahme bereit.
Die SVP will am (morgigen) Donnerstag zur Einladung Stellung nehmen, wie Generalsekretär Martin Baltisser auf Anfrage der SDA sagte. Bisher liess sie offen, wen sie in die Arbeitsgruppe entsenden wird.
Geleitet wird die Arbeitsgruppe vom Rechtsprofessor Heinrich Koller, dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz. Weiter gehören zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Initiativkomitees, je ein Vertreter von KKJPD und SODK und je ein Abgesandter der Bundesämter für Migration und Justiz zum Gremium.