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AHV- und IV-Renten werden erhöht

Mit einer Erhöhung um 3,2% hat der Bundesrat die Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung der Wirtschaftsentwicklung angepasst. Die Mehrkosten betragen rund 1,3 Mrd. Franken.

Die minimale Altersrente steigt damit von 1105 Franken auf 1140 Franken, die Maximalrente von 2210 Franken auf 2280 Franken.

Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EO) zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt neu 18’720 Franken für Alleinstehende, 28’080 Franken für Ehepaare und 9780 Franken für Waisen.

Bei unveränderten Beitragssätzen beträgt der Mindestbeitrag für die Sozialwerke AHV/IV/EO neu 460 Franken statt wie bisher 445 Franken, der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV steigt von 740 Franken auf 764 Franken und jener für die freiwillige Invalidenversicherung (IV) von 124 Franken auf 128 Franken.

Die AHV-IV-Renten folgen alle zwei Jahre der Entwicklung des Mischindexes, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht.

Im Ausland lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger können sich bei der AHV-IV freiwillig versichern, wenn sie ausserhalb der Europäischen Union und des EFTA-Raumes wohnen (Ausnahme Rumänien und Bulgarien). Zudem müssen sie vor ihrem Austritt während 5 Jahren ununterbrochen bei der AHV versichert gewesen sein.

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