Ein Fünftel lebt von der Sozialversicherung
Ein Fünftel der erwerbsfähigen Wohnbevölkerung bezog zwischen 2004 und 2006 Arbeitslosenentschädigung, Invalidenversicherungs-Gelder oder Sozialhilfe. Gemäss einer soeben veröffentlichten Studie gibt es den viel zitierten "Drehtüreffekt" nicht.
Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilte, untersuchte die von der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit durchgeführte Studie erstmals die Wechselbeziehungen zwischen Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Sozialhilfe.
Demnach haben zwischen 2004 und 2006 rund 930’000 Personen oder fast 20% der Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Ivaliden-Rente, ein Invaliden-Taggeld, eine Arbeitslosenentschädigung oder Sozialhilfe bezogen.
Diese Zahl blieb im untersuchten Zeitraum stabil. Dabei zeigten zeigten sich bei den einzelnen Sozialwerken aber unterschiedliche Entwicklungen. Die Sozialhilfe-Bezüger stiegen um 15% deutlich an.
Etwa 13% der Bezüger bezogen Leistungen zwischen 2004 und 2006 aus mehr als einem System. 7,4% der Personen, die eine IV-Rente hatten, erhielten gleichzeitig auch Sozialhilfe. Grund dafür sind Sozialversichungsleistungen, die für das Existenzminimum nicht ausreichen.
Von allen Leistungsbezügern wechselten in der Beobachtungsperiode 8% mindestens einmal von einem Leistungssystem in ein anderes. Nur 0,9% taten das aber mehr
als einmal. Die Studie widerlegt damit die Behauptung, Bezüger würden zwischen den Unterstützungssystemen hin- und hergeschoben.
swissinfo und Agenturen
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