Einheitliche Kinderzulagen und strengere Finanzaufsicht
Ab Januar 2009 erhalten alle Eltern eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken. Und die im Kontext der Wirtschaftskrise erst recht wichtige neue Finanzmarktaufsicht nimmt ihre operative Tätigkeit auf.
Auch dieses Jahr bringt der Jahreswechsel wieder eine Flut neuer Rechtsbestimmungen. Mit 425 Erlassen sind es aber deutlich weniger Neuerungen als im Vorjahr.
So gilt ab dem neuen Jahr das Familienzulagengesetz, das allen Eltern mindestens 200 Franken Kinderzulagen und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren sichert. In den Genuss von Kinderzulagen kommen alle Eltern – ob erwerbstätig oder nicht.
Die Kantone können durchaus auch höhere Beiträge ausrichten und diese nach der Kinderzahl oder dem Alter abstufen. 15 Kantone halten sich an die Mindestvorgaben. Keiner der elf Kantone, die grosszügigere Leistungen kennen, hat die Zulagen auf das vorgeschriebene Minimum abgesenkt.
Volk und Kantone hatten den landesweiten Mindestsätzen für Kinderzulagen im November 2006 deutlich zugestimmt.
Schutz des Finanzplatzes Schweiz
Anfangs Jahr nimmt zudem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Arbeit auf. Als unabhängige Behörde soll sie die Finanzmarktkunden, Gläubiger und Anleger sowie die Versicherten schützen und das Vertrauen in einen funktionierenden und wettbewerbsfähigen Finanzplatz stärken.
In der FINMA werden die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Rund 320 Mitarbeitende beaufsichtigen die Grossbanken, die Finanz- und die Versicherungsbranche.
Umgesetzt wird auch die vom Volk nur knapp angenommene Unternehmenssteuer-Reform. Ab 2009 werden Dividenden vom Bund nur noch teilweise besteuert: bei einer Beteiligung von mindestens 10% am Kapital im Privatvermögen zu 60% und im Geschäftsvermögen zu 50%.
Regelung von Zwangsmassnahmen
Neu ist jetzt auch die polizeiliche Zwangsanwendung bundesweit geregelt. Gesetz und Verordnung listen genau auf, wann und wie jemand gefesselt werden kann, wie Kinder zu behandeln sind oder welche Mittel in kritischen Situationen angewendet werden dürfen.
Das entsprechende Gesetz hatte im Parlament einen langen Streit über den Einsatz von Elektroschockwaffen provoziert. Schliesslich wurden die so genannten Taser zugelassen, wobei nach zwei Jahren Erfahrung mit dieser umstrittenen Waffe eine Evaluation auf Bundesebene vorgesehen ist.
Keine Opferhilfe im Ausland
Wer im Ausland Opfer einer Straftat wurde, hat neu keinen Anspruch mehr auf Entschädigung und Genugtuung. Das bestimmt das revidierte Opferhilfegesetz.
Die Streichung der Hilfe im Ausland war einer der umstrittensten Änderungen in der Revision des Gesetzes aus dem Jahre 1993.
swissinfo und Agenturen
Neue Gesetze haben neue Rechtsbestimmungen zu Folge. Mit 425 Erlassen sind es aber deutlich weniger Neuerungen als im Vorjahr, als es deren 776 gab.
Die zahlreichen Erlasse der amtlichen Sammlung führen aber nicht in jedem Fall dazu, dass der Gesetzesdschungel dichter wird. Überholtes wird nämlich auch weggeräumt: Rund 79 Erlasse auf der Liste betreffen die Aufhebung von Gesetzen und Verordungen.
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