Mindestlohn in der Uhrenindustrie
Im neuen GAV ist erstmals ein Mindestverdienst festgelegt. Lohnerhöhungen sind künftig Sache der einzelnen Unternehmen.
Die Mindestlöhne sollen verhindern, dass durch den freien Personenverkehr mit der EU Lohndumping betrieben werde. Sie werden regional ausgehandelt.
Der Arbeitgeberverband CP und die Gewerkschaft SMUV haben nach elfmonatigen Verhandlungen einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Uhrenindustrie unterzeichnet.
Darin sind neu Mindestlöhne festgelegt. Lohnerhöhungen sind künftig Sache der einzelnen Unternehmen. Der GAV ist auf Anfang 2002 in Kraft getreten.
Nicht weniger arbeiten
Demgegenüber konnte die angestrebte Verkürzung der Arbeitszeit für die rund 31’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Uhrenindustrie und Mikrotechnik bei den Arbeitgebern nicht durchgesetzt werden.
Diese argumentierten, dass durch die Einschränkung der Arbeitskapazität der Wert der Produktionsmaschinen gefährdet sei. Mit der Verbesserung der frühzeitigen Pensionierung und der Verlängerung des 100-prozentig bezahlten Mutterschaftsurlaubes von 14 auf 16 Wochen seien bei der Organisation der Arbeitszeit allerdings Erfolge erzielt worden, sagten die Gewerkschaften.
Die Gewerkschaften erreichten ausserdem die Erhöhung des Arbeitgeber-Anteils an den Krankenkassenprämien von 60 auf 100 Franken im Monat.
Auch Arbeitgeber profitieren
Während die neuen Bestimmungen den Arbeitnehmern eine Anzahl materieller Verbesserungen bringen, profitieren die Arbeitgeber von einer flexibleren Handhabung der realen Löhne.
Der Arbeitgeberverband, Convention Patronale (CP) und die Gewerkschaft SMUV werden gemäss den neuen vertraglichen Bedingungen den Unternehmen künftig keine Empfehlungen mehr betreffend Lohnerhöhungen unterbreiten. Damit wird bestätigt, dass der Lohn Sache der Firma ist.
swissinfo und Agenturen
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