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Nicht alle Ausländer sind gleich

Das neue Gesetz soll die Integration fördern, aber auch strengere Kontrollen - am Flughafen beispielsweise - erlauben. Keystone Archive

Ein neues Gesetz regelt die Arbeits-Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern. Es unterscheidet zwischen EU/EFTA-Bürgern und dem Rest der Welt.

70 Jahre alt ist das alte Gesetz, das die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern und Ausländerinnen regelt. Dass Neuerungen notwendig sind, ist unbestritten. Das «Wie» hingegen schon. Kritik prasselte es von links und rechts.

Das neue Ausländergesetz ist eine Ergänzung zum Freizügigkeits-Abkommen mit der Europäischen Union (EU). EU-Bürger und EFTA-Bürgerinnen erhalten leichteren Zugang und vor allem eine bessere Stellung vor dem Recht. Nicht so Menschen aus so genannten Drittstaaten.

Tore öffnen sich für hochqualifizierte Arbeitskräfte

Aus Drittstaaten darf nur in der Schweiz arbeiten, wer beruflich dringend benötigt und zudem hoch qualifiziert ist. «Das kann auch ein erfahrener, gelernter Tierpfleger sein, der beim Zirkus Knie die wertvollen Elefanten pflegt», erklärte Justizministerin Ruth Metzler vor den Medien. Hoch qualifiziert heisse nicht unbedingt gleich akademisch.

Neu ist die Unterteilung in Nationalliga A und B (Kommentar der Sozialdemokratischen Partei SP) nicht. Seit 1991 wird diese Zulassungspolitik verfolgt. Neu ist, dass dieser Grundsatz in einem Gesetz verankert wird.

Die strengen Bedingungen sollen laut Justizministerin Metzler nicht auf ewig in Stein gemeisselt sein. Der Grundsatz müsse in einigen Jahren überprüft werden. Vor allem wenn die EU die Osterweiterung vollziehe.

In der Schweiz: Mobilität erleichtern

Die Zulassungspraxis ist restriktiv. Doch sie geht einher mit einer verbesserten Rechtsstellung der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländer: Ein Stellen- oder Kantonswechsel soll nicht mehr verboten, oder so schwierig zu vollziehen sein.

Verbessert wird ebenfalls die Möglichkeit des Familiennachzuges. Wer eine Aufenthaltsbewilligung hat, erhält Anspruch auf Familiennachzug. Bisher entschieden die Behörden, ob ein solcher erlaubt werden sollte. Auch für Kurzaufenthalter gibt es die Möglichkeit auf vorübergehenden Familiennachzug.

Integration fördern – und fordern

Bedingung – und dies ist eine der Neuerungen – ist, dass die Familie innerhalb von 5 Jahren in die Schweiz einreist. Der Grund: Ziel der Schweizer Regierung ist eine schnelle Integration der Neuzuzüger. In diesem Licht ist auch der Anspruch des Ehepartners auf die «Ausübung einer Erwerbstätigkeit» zu bewerten.

Doch erwartet der Gesetzgeber, dass die Menschen selber Anstrengungen unternehmen, sich zu integrieren (vor allem sprachlich). Verläuft dieser Prozess erfolgreich, kann nach fünf Jahren eine Niederlassungs-Bewilligung beantragt werden, die unbeschränktes Aufenthaltsrecht gewährt.

Kurz: Menschen, die in die Schweiz kommen, so Metzler, «sollen bei uns nicht nur als Arbeitskräfte leben, sondern sie sollen als Ausländerinnen und Ausländer in unserer Gesellschaft ihren Platz haben».

Schlepper, Schwarzarbeit und Scheinehen

Missbräuche werden im neuen Gesetz streng geahndet. Bei offensichtlichen Scheinehen soll künftig die Trauung verweigert werden können. Hier werden Zivilstandesämter, aber auch die Fremdenpolizei in die Pflicht genommen. Weiter werden Rechtsgrundlagen geschaffen, die es erlauben, die Ankunft von Flugpassagieren zu überwachen. Airlines, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen, können gebüsst werden.

Fazit

Rechte und linke Parteien sind über das neue Gesetz nicht glücklich. Den einen ist es zu large, öffnet der Zuwanderung Tor und Tür. Den anderen ist es zu diskriminierend, von «Überfremdungsängsten» geprägt.

Referendumsdrohungen werden noch nicht laut. Die Parteien warten die Debatte in den eidgenössischen Räten ab. Diese wird wortreich geführt werden und nicht zimperlich.

Rebecca Vermot und Agenturen

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