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AOM/Air Liberté-Entscheid vertagt

Marc Rochet will innerhalb von zwei Jahren schwarze Zahlen für die zusammengelegten Gesellschaften. Keystone

Ein Handelsgericht bei Paris hat den Entscheid über die 15 Übernahme-Offerten für AOM/Air Liberté vertagt: Der Entscheid wird erst in einer Woche veröffentlicht, bis dann müssen die Angebote überarbeitet werden. Die Swissair Group hält 49,5 Prozent an den beiden Flugunternehmen.

Das Handelsgericht von Créteil bei Paris hat seinen Entscheid zur Fluggesellschaft AOM/Air Liberté verschoben. Das Gericht, das Donnerstag (19.07.) mit der Prüfung der Übernahme-Offerten begonnen hatte, beschloss, seinen Entscheid erst am 26. Juli zu veröffentlichen. Die Verantwortlichen von vier Übernahmeplänen wurden aufgefordert, bis am kommenden Dienstag ihre Angebote nachzubessern.

Damit folgte das Gericht den Empfehlungen der Sachverwalter der stark angeschlagenen Fluggesellschaften. Klarstellungen wurden namentlich bei den Finanzierungs- und Sozialplänen gefordert. Den Verlust von AOM/Air Liberté schätzen die Sachverwalter auf 321 Mio. Francs (74 Mio. Franken).

Übernahmeangebot vom Konzernchef

Am Mittwochabend hatte AOM/Air Liberté-Chef Marc Rochet noch ein Übernahmeangebot eingereicht. Demzufolge würden sich das Management und die Angestellten von AOM/Air Liberté mit einer Stiftung die Aktienmehrheit an den maroden Fluggesellschaften teilen.

Dieses Szenario ist an die Bedingung geknüpft, dass die heutigen Aktionäre, die Swissair Group und die Beteiligungsgesellschaft Taitbout, eine finanzielle Starthilfe in Höhe von rund 1,3 Mrd. Francs (300 Mio. Fr.) leisten.

Rochet geht davon aus, mit dieser Variante die zusammengelegten Gesellschaften innerhalb von zwei Jahren in die schwarzen Zahlen bringen zu können. Zudem könnten bis zu 3000 Arbeitsplätze gerettet
werden.

Die Swissair Group, die 49,5 Prozent an der AOM/Air Liberté hält, hat sich wiederholt bereit erklärt, einen Beitrag zur Sanierung der beiden Gesellschaften zu leisten.

Sie knüpft an ihre Bereitschaft allerdings die Bedingung, dass die Erfolgsaussichten der einmal sanierten Fluggesellschaft intakt sind und sie von jeglichen künftigen Verpflichtungen befreit wird.

swissinfo und Agenturen

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