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Erleichterte Einbürgerung für Ausländer? Das betrifft auch Auslandschweizer

Demokratie-Initiative, Schweizer Bürgerrecht: Freiwilliger Vorbereitungskurs für den Einbürgerungstest im Kanton Aarau.
Freiwilliger Vorbereitungskurs für den Einbürgerungstest im Kanton Aarau. Keystone / Gaetan Bally

Die Demokratie-Initiative zeigt auf, wie restriktiv die Schweiz das Bürgerrecht an Eingewanderte vergibt – und erinnert daran, wie grosszügig es für Ausgewanderte ausgestaltet ist. Eine Analyse.

Der Nationalrat hat über die «Demokratie-Initiative» entschieden. Er lehnt sie – wie auch schon der Bundesrat – deutlich ab. Das Volksbegehren will den Eingewanderten das Schweizer Bürgerrecht einfacher zugänglich machen und die Einbürgerungsverfahren vereinheitlichen.

Die Initiative wird von Exponent:innen aus dem linksgrünen Lager und von Personen mit Migrationshintergrund verantwortet. Ihre Forderung ist simpel: Wer als Ausländer:in ohne Vorstrafen seit fünf Jahren in der Schweiz lebt und Grundkenntnisse einer Landessprache hat, soll ein Anrecht auf den Schweizer Pass haben.

Demokratie-Initiative, Schweizer Bürgerrecht: Die Initianten reichten die Unterschriften für dei Demokratie-Initiative im November 2024 ein.
Die Initianten reichten die Unterschriften für dei Demokratie-Initiative im November 2024 ein. Keystone / Peter Klaunzer

«In der Schweiz ist mehr als ein Viertel der Bevölkerung von der Demokratie ausgeschlossen», begründet das Komitee, die «Aktion Vierviertel» dieses Anliegen. Ohne Schweizer Pass kann man in der Schweiz auf Bundesebene nicht wählen und abstimmen.

Kriterium Abstammung oder Herkunft

Die Initiative stellt auch die Frage, wie die Schweiz ihr Bürgerrecht künftig vergeben soll. In der Schweiz gilt das Abstammungsprinzip, das heisst vereinfacht: Kinder von Schweizer Eltern – oder eines Elternteils – werden Schweizer Bürger:innen. Dies wird als «ius sanguinis», das Recht des Bluts, bezeichnet.

Mit der Initiative käme ergänzend das Prinzip der Herkunft dazu. Schweizer Bürger:in könnte werden, wer in der Schweiz lebt oder geboren wurde. Dieses Prinzip heisst «ius solis», das Recht des Bodens. Es ist in Einwanderungsländern wie den USA, Südamerika oder Kanada die Regel, bis 1986 auch in Australien.

Zum Thema werden in der Debatte um die «Demokratie-Initiative» auch die Rechte der Ausgewanderten, also der Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland. «Warum dürfen Auslandschweizer:innen in der Schweiz immer noch abstimmen, obwohl sie seit Jahrzehnten im Ausland leben?», fragt etwa der Berner Stadtpolitiker Alec von Graffenried (Grüne), ein Befürworter der Initiative auf deren WebseiteExterner Link. «Ausländer:innen, die in der Schweiz leben, werden dagegen während Jahrzehnten vom Stimmrecht ausgeschlossen.»

Angriff auf die Doppelbürgerschaften

Eine Beschränkung der politischen Rechte der Auslandschweizer:innen ist wohlgemerkt nicht das Thema der Initiative. Dennoch werden diese zum Argument, denn es gibt eine auffällige Diskrepanz: So weitreichend die Schweiz ihre ausländische Bevölkerung von ihrer Demokratie ausschliesst, so grosszügig lässt sie ihre Diaspora daran teilhaben.

Zudem hat die Initiative eine Diskussion um Doppelbürgerschaften provoziert. Die SVP will als Reaktion auf die Initiative durchsetzen, dass nach einer Einbürgerung künftig nur noch ein Pass, der Schweizer Pass, behalten werden darf.

Das ist eine erste konkrete Massnahme der Partei gegen Doppelbürgerschaften. Diese sind der SVP schon lange und generell ein Dorn im Auge. Drei von vier Auslandschweizer:innen sind Doppelbürger:innen. Auch wenn sie von dieser Idee noch nicht direkt betroffen sind, registrieren sie jeden Angriff auf Doppelbürgerschaften aufmerksam.

Die Schweizer Diaspora zählt im Moment rund 840’000 Personen. Diesen steht der Zugang zur Schweizer Demokratie bei Volljährigkeit offen, sie müssen sich lediglich dafür registrieren.

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Dem gegenüber stehen 2,5 Millionen Ausländer:innen, die in der Schweiz leben und – zumindest auf Bundesebene – weder abstimmen noch wählen können.
 
Der bemerkenswert grosse Anteil der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung, der keine politischen Rechte hat, ist für die Initiant:innen der «Demokratie-Initiative» das Hauptargument. Sie sagen, dass ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz Steuern bezahle und von politischen Entscheiden betroffen sei. Deshalb sei es richtig, wenn dieser Anteil auch demokratisch mitreden könne.

«Bedenkliches Demokratiedefizit»

Die Debatte zu diesem Thema schwelt schon seit einigen Jahren. Bereits 2016 machte die Universität Luzern auf ein «bedenkliches Demokratiedefizit» der SchweizExterner Link aufmerksam. Ein Luzerner Forschungsteam entwickelte eigens zu dessen Veranschaulichung einen «Immigration Integrations Index».

Dieser zeigte, dass die Schweiz Personen mit Migrationshintergrund die politische Mitbestimmung stärker verweigert als andere Länder. Sie landet abgeschlagen auf dem zweitletzten Rang aller europäischen Länder.

Aus demokratietheoretischer Sicht wird dies auch immer wieder kritisiert. In der Lehre herrscht weitgehend Konsens: Je inklusiver eine Demokratie ist, desto besser sei die Qualität ihrer Entscheidungen.

Der Druck ist da

«Die besonders starke Exklusivität der Schweizer Demokratie ist nichts Neues. Auch die Frauen blieben in der Schweiz viel länger vom Stimmvolk ausgeschlossen als in anderen Ländern», schrieben die Luzerner Forschenden dazu vor zehn Jahren. «Im Gegensatz zum Frauenstimmrecht fehlt aber in Bezug auf die Inklusion der Immigrantinnen und Immigranten weitgehend der interne Druck». Dieser Druck ist mit der Initiative nun da.

Auch der Bund liess eine StudieExterner Link erstellen, um die Schweizer Einbürgerungspraxis in den europäischen Vergleich zu setzen. Und auch diese Arbeit aus dem Jahr 2024 zeigte, wie hoch die Hürden für Ausländer:innen tatsächlich sind, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen.

In vielen europäischen Ländern ist eine Einbürgerung nach einem Aufenthalt von fünf Jahren möglich. Der gesamteuropäische Schnitt liegt bei 6,9 Jahren. In der Schweiz dagegen sind es 10 Jahre.

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Die Schweiz ist auch bei Secondos und Secondas deutlich wählerischer als die meisten europäischen Länder. Meist haben dort Personen, die im Wohnland geboren sind, einfachen Zugang zum Bürgerrecht. Die Schweiz stellt aber auch der zweiten Generation einen aufwendigen Einbürgerungsprozess in den Weg. Entsprechend niedrig ist die Schweizer Einbürgerungsrate. Sie liegt bei 1,9 Prozent, während der europäische Durchschnitt bei 2,6 Prozent liegt.

Vererbte Staatsbürgerschaft im Ausland

Im Vergleich zu den umliegenden Ländern hält die Schweiz in der Praxis also wenig vom Herkunftsprinzip, dem «ius soli». Umso stärker pflegt das Land dafür das «ius sanguinis». Wer von Schweizer Eltern abstammt, kann sein Bürgerrecht nicht nur behalten, sondern dieses auch über Generationen weitergeben.

Damit verbunden sind zudem umfassende politische Rechte. Ausgewanderte der vierten, fünften und jeder weiteren Generation können, wenn sie dies wollen, noch Jahrzehnte nach ihrer Auswanderung in der Schweiz mitreden. Ab der dritten Generation müssen Nachkommen von Ausgewanderten den Schweizer Pass zwar aktiv einfordern. Eigentliche Hürden dafür bestehen aber nicht.

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Diese Grosszügigkeit fällt sogar Auslandschweizern auf. So schrieb ein Leser in einer Swissinfo-Debatte dazu: «Die Schweizer täten gut daran, den irischen Ansatz für die Staatsbürgerschaft im Ausland zu übernehmen: bis zu drei Generationen ausländische Geburtsregistrierung und das war’s.» Auslandsdeutsche zum Beispiel sind nur wahlberechtigt, wenn sie in den letzten 25 Jahren mindestens drei Monate im Land gelebt haben.

«Bürgerrecht als etwas Heiliges»

Allein schon wegen der einzigartigen Mitsprachemöglichkeit der direkten schweizerischen Demokratie überragt die Schweiz mit ihrer umfassenden Einbindung der Diaspora wohl alle anderen Staaten. Das Recht zur Teilhabe an den Belangen der Heimat ist im Auslandschweizergesetz festgehalten. Es steht im Inland auch nicht ernsthaft zur Debatte, wird aber immer wieder dann zum Thema, wenn Teilhabe und Ausschluss generell diskutiert werden.

Diese Diskussion kommt mit der «Demokratie-Initiative» auf die Schweiz zu. «Beim Bürgerrecht geht es um den Kern, um die Identität unseres Landes», sagte Pascal Schmid, der Migrations-Chef der SVP, bei der Verhandlung im Nationalrat. Seine Parteikollegin, Nationalrätin Therese Schläpfer, doppelte nach: «Entweder wir verteidigen das Bürgerrecht als etwas Heiliges, oder wir verscherbeln es weiter und schauen zu, wie die Schweiz ihre Seele verliert.» 

Ähnlich drastisch die Voten auf der Befürworterseite: «Das jetzige System spaltet unsere Gesellschaft», sagte etwa Nationalrätin Sibel Arslan, eine Co-Initiantin der Initiative: «Es teilt ein in Menschen, die mitbestimmen dürfen, und andere, die es nicht dürfen, obwohl sie in die gleiche Schule gingen, die gleiche Sprache sprechen, den gleichen Beruf ausüben und die gleichen Steuern bezahlen.»

Dynamisch wachsende Gruppen

Interessant wird die Frage von Integration und Ausschluss schliesslich auch in Bezug auf das Wachstum der Gemeinschaft der Auslandschweizer:innen. Sowohl Auslandschweizer wie die ausländische Wohnbevölkerung wachsen stetig – und auch deutlich dynamischer als die Schweizer Bevölkerung im Inland. Die Auslandschweizer-Gemeinschaft wächst rund dreimal schneller, die ausländische Wohnbevölkerung sechsmal schneller. 

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Wenn diese Gemeinschaft weiterhin so wächst wie in den letzten 20 Jahren, dann werden – rein mathematisch – irgendwann gleich viele Auslandschweizer:innen wie inländische Stimmberechtigte über die Geschicke der Schweiz bestimmen können. Linear gerechnet wäre das in 240 Jahren der Fall.

Noch dynamischer wächst jedoch die Zahl der in der Schweiz lebenden Ausländer:innen. Würde bei dieser Gruppe das Wachstum der letzten 20 Jahre rein mathematisch und linear fortgesetzt, hätte die Schweiz bereits in 50 Jahren gleich viele Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer wie mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Doch die Diskussion über eine Teilhabe von Ausländer:innen an der Schweizer Demokratie  startet zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweiz bereits intensiv über Zuwanderung diskutiert. Denn aktuell steht die «Keine 10 Millionen-Schweiz»-Initiative im Raum. Diese will die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf 10 Millionen begrenzen.

Zunächst wird die Schweizer Stimmbevölkerung also nicht die Frage nach einer stärkeren Integration von Zugewanderten beantworten. Sie wird vielmehr darüber entscheiden, ob sie überhaupt noch Zuwanderung wie bisher will.

Editiert von Pauline Turuban

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