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Bankgeheimnis findet immer weniger Unterstützung

Schweizer Grossbanken am Zürcher Paradeplatz. Nur noch eine Minderheit der Schweizer Bevölkerung ist für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses. Keystone

Das Schweizer Bankgeheimnis bröckelt: In einer Umfrage der Sonntagszeitung "dimanche.ch" sprechen sich 48,5 Prozent für dessen teilweise oder gänzliche Abschaffung aus. Auch Bundesrat Leuenberger hält eine Aufrechterhaltung nicht für möglich.

Im einzelnen sprachen sich 38,5 Prozent der Befragten für eine Lockerung des Bankgeheimnisses unter Berücksichtigung der Wünsche aus der EU aus, während 10 Prozent es gänzlich abschaffen wollen.

Nur 40 Prozent der Befragten sprachen sich für die Beibehaltung des Bankgeheimnises in seiner bestehenden Form aus. Lediglich 9 Prozent betrachteten es als vorteilhaft für die Bevölkerung.

38 Prozent der Befragten sagten zudem, das Bankgeheimnis nütze lediglich den Reichen und Betrügern. 27 Prozent waren dagegen der Meinung, vom Bankgeheimnis profitierten alle.

Rund 51 Prozent schrieben den Erfolg des Finanzplatzes Schweiz eher dem Bankgeheimnis als der Kompetenz der Banken zu. Die Umfrage wurde vom Institut Isopublic bei 734 Personen durchgeführt. Die Fehlerquote liegt erfahrungsgemäss bei 3,8 Prozent.

Regierung nicht der letzte Mohikaner

Auch für Bundesrat Leuenberger ist das Bankgeheimnis keine Bastion mehr. Er sagte im Westschweizer Radio RSR auf die Frage, ob das Bankgeheimnis abgeschafft werden müsse: «Ich möchte nicht, dass die Regierung der letzte Mohikaner ist, der es verteidigt. Die Banken haben bereits realisiert, dass es angesichts der weltweiten Entwicklung nicht möglich ist, es beizubehalten.»

Noch 1984 hatten die Schweizer mit 73 Prozent klar eine Initative der Sozialdemokraten gegen «den Missbrauch des Bankgeheimnisses» verworfen. In der letzten Woche hatte der Druck auf das Schweizer Bankgeheimnis durch die Beschlüsse der EU aber zugenommen.

Neue EU-Richtlinie

Am EU-Gipfel im portugiesischen Feira war am vergangenen Dienstag vereinbart worden, über Zinserträge von «Steuer-Ausländern» eine Meldepflicht zwischen den EU-Staaten einzuführen. Die EU-Richtlinie soll indes erst in Kraft gesetzt werden, wenn von Drittstaaten hinreichende Zusicherungen über die Einführung «vergleichbarer Massnahmen» vorliegen.

Allerdings will die EU den entsprechenden Beschluss nicht später als Ende 2002 fällen. Angesprochen werden sollen namentlich die Schweiz, aber auch Liechtenstein, Monaco, San Marino, Andorra und die USA. Luxemburg hatte deutlich gemacht, dass es sein Bankgeheimnis nicht einschränkt, ohne dass die Schweiz dies auch tut.

swissinfo und Agenturen

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