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Dritte Säule

Während Altersversicherung (AHV) und berufliche Vorsorge obligatorisch sind, kann neben diesen beiden Säulen freiwillig eine private Vorsorge in eine dritte Säule einbezahlt werden.

Die so angehäufte Geldsumme kann von den Steuern abgezogen werden. 2005 war der Maximalbeitrag 6192 Franken für Angestellte und 30’960 Franken für Selbständigerwerbende.

Bis zur Pensionierung ist das Geld blockiert, doch kann es zur Gründung eines Geschäfts, zum Kauf von selber bewohnten Immobilien oder beim definitiven Wegzug aus der Schweiz bezogen werden.

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