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EVG

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern wurde 1917 errichtet. Seine Aufgabe ist es, Rekurse im Bereich der Sozialversicherungen zu beurteilen.

Zu Beginn wurde dieses Organ nur angerufen, um über Rekurse gegen kantonale Entscheide betreffend Unfall oder Militärversicherung in der obligatorischen Versicherung zu urteilen.

Später, mit der Schaffung von neuen Sozialversicherungen, wurden die Kompetenzen ausgeweitet auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Krankenversicherungen und die Arbeitslosen-Versicherung (ALV).

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