Fall Montesinos: Zürcher Justiz wartet auf Informationen
Die Zürcher Justiz wartet im Verfahren gegen den früheren peruanischen Geheimdienstchef Montesinos auf Rechtshilfe-Unterlagen.
Die Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich hatte am 5. Oktober letzten Jahres ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei gegen Vladimiro Montesinos eröffnet. Die damals und anschliessend verfügten Kontensperren betreffen fünf Banken in der Schweiz, auf denen 114 Mio. Dollar von Montesinos und anderen in die Affäre verwickelten Personen liegen.
Wie Bezirksanwältin Cova sagte, richtet sich das Schweizer Verfahren nach wie vor nur gegen Montesinos. Für die Fortsetzung des Verfahrens warte sie auf Rechtshilfe-Unterlagen aus Peru, Luxemburg, Russland und den USA.
Aus Peru und Luxemburg sei ein Teil der angeforderten Akten eingegangen. Die Rechtshilfe aus den USA und aus Russland sei noch ausstehend. «Im Falle von Russland warte ich schon mehr als ein Jahr», sagte Cova.
Ehemaliger Schweizerischer Bankverein involviert
In den USA befasst sich ein Bundesgericht in Miami mit dem Schweizer Rechtshilfegesuch. Es hatte nach eigenen Angaben im vergangenen Juli fünf Banken in den USA, darunter die UBS New York, zur Herausgabe der von Cova verlangten Akten und Informationen aufgefordert.
Aus dem Rechtshilfegesuch geht hervor, dass die Kundenbeziehung der UBS New York zu Montesinos noch auf die Zeit vor der Fusion zurückgeht und den damaligen Schweizerischen Bankverein betrifft.
Cova will unter anderem wissen, wer Montesinos beim Bankverein eingeführt hatte und ob die Bank je persönliche Kontakte mit dem Geheimdienstchef hatte. Sie möchte auch wissen, ob dem Bankverein der Beruf von Montesinos angegeben wurde und ob der Bank Angaben zur Herkunft der bei ihr deponierten Montesinos-Gelder gemacht wurden.
Weiter erkundigt sich die Zürcher Bezirksanwältin nach Konten eines in Israel geborenen peruanischen Waffenhändlers bei der UBS New York.
Montesinos-Gelder bei UBS blockiert
Die UBS gehört zu jenen fünf Banken in der Schweiz, bei denen die Montesinos-Gelder blockiert sind.
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hatte am vergangenen Dienstag bekannt gegeben, dass die UBS als einziges dieser Institute persönlichen Kontakt mit Montesinos aufgenommen und damit den Anforderungen für solche Kundenbeziehungen im Private Banking genügt habe.
Die EBK hatte gegen die Schweizer Tochter der israelischen Grossbank Leumi wegen der Annahme von Montesinos-Geldern eine Verfügung zur Absetzung des Generaldirektors erlassen. Auf Massnahmen gegen die anderen vier Banken wurde verzichtet.
Schmiergelder von elf Millionen Dollar
Aus dem Rechtshilfegesuch Covas an die USA geht weiter hervor, dass Montesinos verdächtigt wird, Schmiergelder von mindestens 11 Mio. Dollar für den Kauf von drei russischen Kampfflugzeugen vom Typ MiG-29 durch die peruanische Armee im Jahre 1999 kassiert zu haben.
Der stellvertretende Generaldirektor der russischen Lieferfirma soll für die Überweisung des Schmiergelds seinerseits 708’000 Dollar als Kickback erhalten haben.
Das Zürcher Verfahren wegen Geldwäschereiverdachts gegen Montesinos zählt als mögliche Vortaten neben Bestechung auch Drogenhandel und Veruntreuung auf.
swissinfo und Agenturen
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