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Grüezi Swiss Abroad – der Newsletter für die Fünfte Schweiz

Emilie Ridard

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland,

Wussten Sie, dass die Lebensbescheinigung seit 2022 nicht mehr obligatorisch ist?

Dieses Formular, mit dem bestätigt wird, dass eine Schweizerin oder ein Schweizer noch am Leben ist, soll verhindern, dass AHV-Renten unrechtmässig ins Ausland ausgezahlt werden. Um endgültig von dieser administrativen Aufgabe befreit zu werden, müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Geopolitische Spannungen, unvorhersehbare Wetterbedingungen, wirtschaftliche Schocks: Wir würden gerne wissen, ob Sie in Ihrem Wohnsitzland kürzlich unter Lebensmittelknappheit oder einem Preisanstieg gelitten haben.

Viel Spass beim Lesen!

Antworten aus der Community

«Ich bin im Alter von 57 Jahren nach Frankreich ausgewandert. Mein Mann arbeitete weiterhin in der Schweiz, und wir gingen daher davon aus, dass sein Lohn weiterhin auf mein AHV-Konto überwiesen würde. Weit gefehlt! Das Ergebnis: eine lebenslange Rentenkürzung.»

Von unserer Leserin «Bàr»

Dieser Beitrag knüpft an die Debatte an, die wir zum Thema AHV-Beitragslücken angestossen haben, mit denen Auslandschweizer:innen manchmal konfrontiert sind.

Bringen auch Sie sich ein: Mussten Sie Ihre AHV-Beiträge vorübergehend unterbrechen? Welche Auswirkungen hatte dies auf Ihre Rente oder Ihre finanzielle Situation?

Ihre Kommentare beleben den Austausch in unserer Community. Sie geben uns zudem einen wertvollen Einblick in die Themen, die Sie als Auslandschweizer betreffen.

In diesem Newsletter stellen wir Ihnen regelmässig eine Frage. Die interessantesten, überraschendsten oder inspirierendsten Beiträge werden in einer der nächsten Ausgaben veröffentlicht.

👉 Machen Sie mit! Hier finden Sie die aktuellen Diskussionen.

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Seit 2022 müssen Auslandschweizer:innen nicht mehr jedes Jahr eine Lebensbescheinigung ausfüllen, um ihre AHV zu beziehen. Eine Erleichterung für die Gemeinschaft, da diese Massnahme zeitaufwendig und kostspielig sein konnte. Einige Feinheiten sind jedoch weiterhin zu beachten.

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Ein älteres Paar sitzt unter einem Regenschirm auf einer Bank

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Auslandschweizer Gemeinschaft

AHV im Ausland: Wann ist eine Lebensbescheinigung erforderlich?

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Bis 2022 mussten Auslandschweizerinnen und -schweizer jährlich eine Lebensbescheinigung ausfüllen, um die AHV zu beziehen. Nach wie vor herrscht Verwirrung.

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Trotz eines gut eingespielten Systems kann es vorkommen, dass geopolitische Spannungen die Auszahlung der AHV-Renten beeinträchtigen. Dies ist derzeit bei rund 60 in Russland und Weißrussland lebenden Schweizer:innen der Fall. Erfahren Sie, warum:

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Unsere Serie über Schweizer Unternehmer:innen im Ausland geht weiter. Hier lernen Sie zwei ganz unterschiedliche Persönlichkeiten kennen, die jedoch durch ihre Vorliebe für Neues und Freiheit verbunden sind.

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Dubai ist für viele Schweizer Unternehmer ein Eldorado. In einem vor einigen Wochen erschienenen Artikel bekräftigten vier von ihnen ihren Willen, dort zu bleiben – trotz des Ende Februar von den USA und Israel gegen den Iran ausgelösten Krieges, der sich auch auf die Vereinigten Arabischen Emirate auswirkt.

Seitdem hat uns die Stimme eines weiteren Schweizer Unternehmers erreicht, die ein weniger idyllisches Bild der Lage zeichnet. Sie ist hier am Ende des Artikels zu finden:

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Gebäude

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Swiss Abroad

Trotz Angriffen: Schweizer Unternehmer bleiben Dubai treu

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Trotz des Konflikts bekräftigen die in Dubai ansässigen Schweizer Unternehmer ihre Verbundenheit mit der Stadt am Persischen Golf.

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👉 Hier finden Sie weitere Artikel für die Fünfte Schweiz.

Auswandern leicht gemacht

Haben Sie als Auslandschweizer:in Schwierigkeiten, Ihre politischen Rechte auszuüben, zum Beispiel weil Ihre Abstimmungsunterlagen zu spät eintreffen oder die Versandkosten zu hoch sind?

Für eine Folge unseres Podcasts «Ade merci, Schweiz» suchen wir eine Auslandschweizerin oder einen Auslandschweizer, die oder der über ihre oder seine Erfahrungen berichtet. Wenn Sie mitmachen möchten, schreiben Sie mir bitte an folgende Adresse:
📩 emilie.ridard@swissinfo.ch

Und falls Sie die erste Staffel verpasst haben, können Sie sich hier alle Folgen anhören:

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Ungewöhnliche Schweiz

🔍 Jede Woche präsentiert Swissinfo Ihnen überraschende Artikel über Besonderheiten und Kuriositäten aus der Schweiz.

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Eine Barista macht ein Muster mit warmer aufgeschäumter Milch auf einen Milchkaffee

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Ungewöhnliche Schweiz

Wie die Schweiz zum Kaffeeland wurde

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Nur Brasilien exportiert weltweit mehr Kaffee als die Schweiz. Wie konnte ein kleines Land ohne eigenen Anbau zum zweitgrössten Kaffee-Exporteur werden?

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👉  Wenn Sie noch mehr erstaunliche Fakten über die Schweiz erfahren möchten, klicken Sie hier.

Unsere Dienstleistungen für Auslandschweizer

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Diese speziell für Sie entwickelte App bietet Ihnen noch mehr Inhalte, damit Sie mit der Schweiz in Verbindung bleiben können. Dort finden Sie auch unseren neuen Podcast «Ade merci, Schweiz».

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Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Newsletter zu lesen. Die nächste Ausgabe erhalten Sie in zwei Wochen. Bis dahin freuen wir uns auf Ihre Meinung zu einem Thema, Ihre Kommentare oder Ihre Geschichte.

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📩 Schreiben Sie mir: emilie.ridard@swissinfo.ch

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