GAV für Crossair-Kabinenpersonal
Für das 1'300 Personen umfassende Kabinenpersonal der Fluggesellschaft Crossair gilt neu ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die im Berufsverband kapers organisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dem Vertragswerk zugestimmt.
Der GAV hat die bisherigen Einzelarbeits-Verträge für das Kabinenpersonal per 1. Juli abgelöst, wie die Crossair am Montag (02.07.) mitteilte. Er bringe spürbare Verbesserungen bei den Vertrags- und Arbeitsbedingungen.
Zufriedene Crossair
Der neue GAV enthält gemäss Mitteilung etwa Lohnanpassungen in den ersten Dienstjahren, Verbesserungen bei Zulagen und den Flugdienst-Regelungen sowie mehr Ferien und freie Tage. Zudem erhält das Kabinenpersonal ein «dreistufiges Mitwirkungsrecht», das aber gemäss Crossair die unternehmerische Freiheit der Fluggesellschaft nicht beeinträchtige.
Die kapers-Mitglieder stimmten dem GAV mit 209 gegen 62 Stimmen zu. Von den 1’300 Beschäftigten beim Kabinenpersonal gehören rund 600 der kapers an. Die Crossair-Geschäftsleitung hat das Abstimmungsergebnis begrüsst: Sie erhofft sich vom neuen GAV eine bessere Ausgangslage bei der Rekrutierung von neuem Personal.
swissinfo und Agenturen
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