LSVA nach Verwendung berechnet
Die Schweizer Regierung kommt dem Transportgewerbe bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entgegen. Transporteure können das Gesamtgewicht ihrer Fahrzeuge nun an die tatsächliche Verwendung anpassen.
Bisher spielte das Gesamtgewicht eines Lastwagens bei der Berechnung der Fahrzeugkosten nur eine untergeordnete Rolle, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte.
Mit der LSVA ändere sich aber diese Situation, da als Berechnungsgrundlage für die Abgabe das Gesamtgewicht dient. Dieses ist im Fahrzeugausweis festgehalten und entspricht dem vom Hersteller festgelegten Höchstgewicht.
So wird bei einem Fahrzeug, das auf 34 Tonnen ausgelegt ist, die LSVA auf
dieses Gewicht erhoben, auch wenn es regelmässig nur mit 25 Tonnen
beladen wird.
Das Transportgewerbe hat wiederholt verlangt, das Gesamtgewicht entsprechend dem tatsächlichen Verwendungszweck – gemäss Beispiel also auf 25 Tonnen – festzusetzen. Unabhängig vom Eintrag im Fahrzeugausweis. Diesem Begehren wird nun entsprochen.
swissinfo und Agenturen
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