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Nachtflugsperre wird ausgebaut

Neu gilt eine Nachtflugsperre von 23.00 bis 06.00 Uhr. Keystone Archive

Am Flughafen Zürich gilt ab sofort eine um 90 Minuten verlängerte Nachtflugsperre. Das Anflugverfahren auf die Piste 28 muss nach 22 Uhr nicht eingestellt werden.

Neu gilt eine Nachtflugsperre von 23.00 bis 06.00 Uhr, wie die Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO UVEK) in ihrem am Dienstag bekannt gegebenen Entscheid festhält.

Ausnahme Tel Aviv

Bei Verspätungen gegenüber dem Fahrplan gibt es zudem eine Toleranz bis 23.30 Uhr. Den einzigen fahrplanmässigen Flug nach 23.00 Uhr – den Flug der Swissair um 23.15 Uhr nach Tel Aviv – hat die REKO UVEK bis zum nächsten Fahrplanwechsel aber von der Nachtflugsperre ausgenommen.

Bisher galt am Flughafen Zürich-Kloten die Nachtflugsperre von 24.00 Uhr bis um 05.30 Uhr.

Folge des Staatsvertrags

Die Änderung der Nachflugsperre ist eine indirekte Folge des Staatsvertrags mit Deutschland. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte das Gesuch der Unique Flughafen Zürich AG um Änderung des Betriebsreglements am vergangenen 18. Oktober genehmigt und allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen diesen Entscheid gingen zahlreiche Beschwerden ein, welche die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder den Erlass vorsorglicher Massnahmen verlangten.

Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hätte zur Folge gehabt, dass das Anflugverfahren auf die Piste 28 nach 22.00 Uhr umgehend hätte eingestellt werden müssen. Damit wären nach 22.00 Uhr Anflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten nur noch in Ausnahmefällen möglich gewesen.

Wirtschaftliche Vorteile überwiegen

Die REKO UVEK vertritt in ihrem Entscheid die Auffassung, dass die damit verbundenen Nachteile wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Art den Vorteil des verbesserten Lärmschutzes der betroffenen Bevölkerung überwiegen. Insofern wurde der Entscheid des BAZL bestätigt.

Demgegenüber erachtete die REKO UVEK die Einhaltung einer um anderthalb Stunden verlängerten Nachtflugsperre als flankierende Massnahme gerechtfertigt und verhältnismässig. Damit könne dem Lärmschutzbedürfnis vieler Anwohner Rechnung getragen werden, ohne den Flughafenbetrieb momentan wesentlich zu beinträchtigen.

Durch den Rückgang der Flugbewegungen um rund einen Fünftel könne der Flughafen den Flugverkehr auch mit der verlängerten Nachtflugsperre bewältigen, urteilte die REKO UVEK.

Ihr Zwischenentscheid kann nun beim Bundesgericht angefochten werden. Ein definitiver Entscheid über die Rekurse dürfe voraussichtlich Mitte nächsten Jahres fallen.

Fluglärm-Geplagte zufrieden

Der Schweizerische Schutzverband gegen Flugemissionen (SSF) reagiert erfreut auf die Ausweitung der Nachtflugsperre. Mit Rücksicht auf das Wohlbefinden der Bevölkerung wäre laut Verband ein Nachtflugverbot von neun Stunden ab 22.00 Uhr willkommen.

Die Flughafenpolitik mit mehr Nachtruhe sei auf Kurs, konstatierte die Zürcher Regierung ihrerseits. Unique räumte ein, dass die ursprünglich beantragte flexiblere Nutzung der Pisten während des Tages heute noch nicht zwingend sei. Mittel- bis langfristig werde dies aber für die Zukunft des Flughafens mitentscheidend sein.

Kein Verständnis bei der Crossair

Die Crossair nahm den Entscheid «mit Bedauern und Befremden» entgegen. Mit dem Betriebsreglement II dürften nur Änderungen eingeführt werden, die durch den Staatsvertrag mit Deutschland zwingend seien, liess die Crossair-Führung verlauten.

Begrüsst wird von der Fluggesellschaft hingegen der Entscheid, Beschwerden gegen das Betriebsreglement die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

swissinfo und Agenturen

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