Neue Verordnung für ETH-Angestellte
Die rund 10'000 ETH-Angestellten bekommen ein einheitliches Arbeitsrecht. Der ETH-Rat und Vertreter der Personalverbände haben am Donnerstag eine neue Personalverordnung unterzeichnet. Diese tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Mit der neuen Verordnung soll die Führungsverantwortung dezentralisiert werden. Der ETH-Rat wird sich inskünftig darauf beschränken, die Personalpolitik der sechs ETH-Bereiche zu koordinieren. Die Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie die vier Forschungsinstitute können ihre Arbeitsverträge individuell gestalten.
Auf diese Weise strebt die ETH an, im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben. Schon heute werbe die private Wirtschaft ETH-Doktoranden ab, erklärte Francis Waldvogel, Präsident des ETH-Rates, am Donnerstag (06.09.) an einer Medienkonferenz in Bern.
Entlassungen vermeiden
Artikel 21 der neuen Personalverordnung hält fest, dass Umstrukturierungen im ETH-Bereich sozialverträglich durchzuführen sind. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen deshalb innerhalb der ETH weiterbeschäftigt, vermittelt, umgeschult oder frühzeitig pensioniert werden.
Eine entsprechende Vereinbarung wurde gestern von den Vertretern des ETH-Rats und der Personalverbände seperat unterzeichnet. Diese tritt zusammen mit der Personalverordnung am 1. Januar 2002 in Kraft.
Die Vertreter der Personalverbände zeigten sich mit beiden Papieren zufrieden. Sowohl die Personalverordnung wie auch die Umstrukturierungs-Vereinbarung waren in Zusammenarbeit mit den Verbänden erarbeitet worden.
Giordano Schera, Präsident des Föderativverbands des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, sagte am Donnerstag, die Personalverordnung schaffe die rechtlichen Voraussetzungen für eine fortschrittliche und soziale Personalpolitik im ETH-Bereich.
Mit der neuen Personalverordnung erhalten inskünftig alle ETH-Angestellten öffentlich-rechtliche Einzelarbeitsverträge. Der Lohn bemisst sich neu nach Funktion, Erfahrung und Leistung. Über den Teuerungsausgleich führen die Personalverbände Verhandlungen mit dem Finanzminister.
Zudem wurde ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von vier Monaten eingeführt. Bislang konnte dieser erst nach zwei Jahren Anstellung bezogen werden. ETH-Angestellte beziehen neu 5 Wochen Ferien bis zum 50. Altersjahr und danach 6 Wochen. Die Treueprämie wird in Zukunft ab dem 10. statt dem 20. Altersjahr ausbezahlt.
Das ausgearbeitete Arbeitsrecht betrifft jene rund 6’000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in der Forschung oder als Assistenten tätig sind, sowie die rund 4’100 Personen des administrativen und technischen Personals.
Die 490 Dozentinnen und Dozenten sind vorläufig noch von der neuen Personalverordnung ausgenommen. Im August 2002 soll der Bundesrat über ein Dozentenrecht beschliessen, dass deren spezifischen Bedürfnissen Rechnung trägt. Wie die übrigen ETH-Angestellten werden aber auch die Dozenten inskünftig dem Bundespersonalgesetz unterstellt sein.
Ab 1. Januar 2003 soll stufenweise ein neues Lohnsystem in Kraft gesetzt werden. Eine Arbeitsgruppe wird im Oktober ein Grobkonzept vorlegen.
swissinfo und Agenturen
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