Regierungsentscheide: AKWs laufen unbefristet und Stempelsteuer wird entlastet
Die Betriebsbewilligung für Schweizer Kernkraftwerke wird nicht befristet. Stempelsteuerentlastung von 500 Mio Franken.
Eine Befristung auf einen Zeitraum, der unter der heute geschätzten technisch möglichen Betriebsdauer liege, würde zu grossen volkswirtschaftlichen Verlusten führen, begründete die Regierung.
Zudem werde die CO2-Problematik mit einem längeren Weiterbetrieb der AKWs entschärft, und die Chancen der Schweiz für die Einhaltung der Vorgaben des Kyoto-Protokoll würden grösser. Schliesslich stehe für die Entwicklung alternativer Energien mehr Zeit zur Verfügung.
Die Botschaft zum neuen Kernenergiegesetz will der Bundesrat bis spätestens im März 2001 verabschieden.
Stempelsteuer entlastet
Weiter hat der Bundesrat dringliche Massnahmen zur Entlastung inländischer Banken und institutioneller Anleger von der Stempelsteuer verabschiedet. Das Paket verursacht Einnahmenausfälle von maximal 500 Mio. Franken pro Jahr, wie das EFD mitteilte.
Die Massnahmen treten im besten Fall auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft, wie Heinz Fehr von der Eidgenössischen Steuerverwaltung sagte. Inländische Banken werden vom Stempel befreit, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln.
Der Bundesrat nimmt Ausfälle von rund 500 Mio. Franken bei der Stempelsteuer in Kauf. Damit soll die fiskalische Benachteiligung gegenüber dem Ausland behoben und eine Abwanderung dieser Geschäfte verhindert werden, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schreibt.
swissinfo und Agenturen
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