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Schweizer Grossbanken fechten Entscheid von Richter Korman nicht an

Die Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse Group fechten den Entscheid des New Yorker Richters Edward Korman zum Vergleich mit jüdischen Sammelklägern in den USA vorerst nicht an. Die Appellationsfrist laufe aber noch.

«Wir sehen vorderhand keinen Anlass für eine Appellation, obwohl wir nicht über alle Formulierungen Richter Kormans glücklich sind», sagte UBS-Rechtskonsulent Urs Roth am Mittwoch (16.08.) vor den Medien; er ist auch Präsident des Leitenden Ausschusses nachrichtenlose Vermögenswerte. Die Appellationsfrist läuft noch bis Anfang September. «Wir hätten also noch geraume Zeit zur Verfügung, falls wir andern Sinnes werden sollten», sagte Roth, fügte aber bei: «Wir haben das Amendment II akzeptiert und unterschrieben.»

Zuvor hatten Bankiervereinigung und Grossbanken die übrigen Banken über den Inhalt des definitiven Vergleichs von UBS und Credit Suisse Group mit den jüdischen Sammelklägern in den USA orientiert. Beschlüsse wurden keine gefasst. Formelle Empfehlungen wurden laut Mitteilung der Bankiervereinigung nicht abgegeben.

Banken werden einzeln entscheiden

Vor allem die von der Volcker-Kommission geprüften Banken müssen nun einzeln entscheiden, ob sie die mit der Genehmigung des Vergleichs gemachten Auflagen von Richter Korman erfüllen wollen. Diese sind in einer Zusatzvereinbarung zum Vergleichsvertrag, dem Amendment II, enthalten und umfassen unter anderem Regelungen über Raubkunst, die Suche nach Bankkonten und die Finanzierung der Verfahrenskosten.

Hauptsächlich geht es um den Zugang zu den Archiven von Privat- und Kantonalbanken. Korman hatte den vollen Schutz des Grossbankenvergleichs für diese Institute von der Erfüllung der Auflagen abhängig gemacht. Eine formelle Frist dafür sei nicht gesetzt worden, sagte Roth. Er geht aber davon aus, dass die Banken ihren Entscheid in der Grössenordnung von 30 Tagen der Bankiervereinigung übermitteln. Sie werden dann von UBS und Credit Suisse dem New Yorker Gericht weiter geleitet.

Jacques Rossier als Privatbankenvertreter sagte vor den Medien, er werde sich dafür einsetzen, dass alle Privatbanken die Verpflichtungen der Grossbanken übernähmen. Hansjörg Müntener von der Zürcher Kantonalbank äusserte die persönliche Meinung, sein Institut sollte sich anschliessen; für andere Kantonalbanken könne er nicht sprechen.

Derzeit läuft auch eine von Richter Korman angeordnete 30-tägige Meldefrist für Industriefirmen, die in Deutschland Zwangsarbeiter beschäftigt hatten. Beim Vorort hiess es am Mittwoch, man habe noch keinen Überblick über die Meldungen, die direkt an das New Yorker Gericht zu erstatten seien. Vor allem kleinere Firmen hätten aber Probleme bei der Klärung dieser Frage.

Wie weit sich die anderen Banken und die Industrie an der Finanzierung des vor zwei Jahren getroffenen Grossbankenvergleichs im Betrag von 1,25 Mrd. Dollar beteiligen, ist weiterhin offen. Roth gab der Hoffnung Ausdruck, dass «die Wirtschaft» den für die ganze Schweiz getroffenen Vergleich positiv aufnehme und die Freistellung von weiteren Klagen in den USA zu schätzen wisse.

Vorbereitet wird derzeit die Publikation einer weiteren Namensliste zu Konten aus der Nazizeit. Laut Blattner geht es um höchstens 26’000 Namen. Die Publikation erfolge, sobald der Verteilplan für die Vergleichssumme genehmigt sei.

swissinfo und Agenturen

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