Schweizer Grossbanken stimmen Anhang zum Vergleichsvertrag zu
Die Schweizer Banken UBS und Credit Suisse Group (CSG) haben der Zusatzvereinbarung zum Vergleichsvertrag mit amerikanischen Sammelklägern zugestimmt. Das zuständige Gericht in New York wurde nach Angaben der Banken am Freitag (04.08.) informiert.
Die beiden Grossbanken gaben bekannt, dem Gericht sei durch ihre Anwälte mitgeteilt worden, dass sie der Zusatzvereinbarung zum Vergleichsvertrag (Amendment 2) zustimmten.
Die Vereinbarung enthält detaillierte Regelungen über Raubkunst, die Suche nach Bankkonten, die Finanzierung der Verfahrenskosten und den Einbezug der Versicherungen.
Vier Aussagen beanstandet
In ihrer Eingabe an US-Richter Korman haben die beiden Grossbanken allerdings vier Aussagen im Entscheid von Richter Korman vom vergangenen 26. Juli beanstandet.
Gemäss Mitteilung der Banken wurde die Unterstellung zurückgewiesen, sie hätten Dokumente vernichtet, um Verpflichtungen aus der Welt zuschaffen. Die Volcker-Untersuchung habe dafür keine Anhaltspunkte geliefert.
UBS und Credit Suisse Group hielten in ihrer Antwort an Richter Korman ferner fest, dass die Volcker-Kommission selbst die Zahl von Konten mit einem möglichen Bezug zu Holocaust-Opfern von 54’000 auf 46’000 reduziert habe.
Für die Spekulationen, der Wert der Bankguthaben von Holocaust-Opfern könne die Vergleichssumme von 1,25 Milliarden Dollar übersteigen, fehle jede Grundlage, hielten die Banken weiter fest.
Und schliesslich sei der Richter nicht befugt, die im Vergleich mit den Klägerparteien für Schweizer Institutionen und Unternehmungen ausgehandelte Befreiung von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen, zumal der Vergleich ausdrücklich für das ganze Land abgeschlossen worden sei, hiess es in der Mitteilung der Banken weiter.
swissinfo und Agenturen
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