UVEK präsentiert Varianten zur Umsetzung des Landverkehrabkommens mit der EU
Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) lässt in der Vernehmlassung über die Umsetzung des Landverkehrsamkommens noch vieles offen. Es präsentierte die dazugehörigen Verordnungen mit zahlreichen Varianten.
Die Öffnung der Schweizer Grenzen für 40-Tonnen-Lastwagen und die Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab dem Jahr 2001 geben zu Diskussionen Anlass.
Die Varianten zur Regelung der 40-Tonnen-Kontingente
UVEK-Chef Moritz Leuenberger hat am Freitag (14.07.) vier Varianten zur Regelung der 40-Tonnen-Kontingente in die Vernehmlassung gegeben. Der Transit durch die Schweiz kostet in Zukunft wesentlich mehr.
Das neue Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sichere die umweltgerechte schweizerische Verkehrspolitik gegenüber Europa ab, eine verkehrspolitisch überzeugende Alternative gebe es nicht, schreibt das UVEK zu den Vorschlägen für die Umsetzungsverordnungen.
Hauptziel des Landverkehrabkommens ist die Verlagerung von möglichst viel alpenquerendem Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene. Dies wäre laut UVEK nicht im Alleingang möglich. Und auch die 28-Tonnen-Limite vermochte das Verkehrswachstum am Gotthard in den letzten zehn Jahren nicht zu bremsen.
Die 40-Tonnen-Limite sei sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoller. Zudem zahlten die ausländischen Lastwagen mit der LSVA die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) mit.
Die Gewichtslimite wird im Jahr 2001 zunächst auf 34 Tonnen und im Jahr 2005 auf 40 Tonnen erhöht werden. Der Transit durch die Schweiz kostet in Zukunft wesentlich mehr. Zahlten EU-Lastwagen bis Ende 1999 für einen 28-Tönner noch eine maximale Tagesgebühr von 25 Franken (2000: 40 Franken), sind es in Zukunft mit einem 40-Tönner für die Strecke Basel-Chiasso durchnittlich 325 Franken, also 13-mal mehr. Bereits ab 2001, wenn die 34-Tonnen-Limite eingeführt wird, sind es sechs bis achtmal mehr.
Zusatzkontingente für Leicht- und Leerfahrten
Für die Jahre 2001 bis 2004 sieht das Landverkehrsabkommen neben der Erhöhung der Gewichtslimite auf 34 Tonnen auch Kontingente für 40-Tonnen-Lastwagen vor. Dabei stehen den EU- wie auch den Schweizer Transporteuren für die ersten beiden Jahre je 300’000 und für die nächsten zwei Jahre je 400’000 Kontingentsbewilligungen zur Verfügung.
Zusätzlich zu den 40-Tonnen-Kontingenten sind bis 2004 jährliche Kontingentsbewilligungen für Leicht- und Leerfahrten im alpenquerenden Transitverkehr an EU- und Schweizer Transporteure vorgesehen.
Für die Zuteilung der 40-Tonnen Kontingente unterbreitet das UVEK vier Varianten, wobei diese von Kontingenten für eine Tageskarte mit unbeschränkt vielen Fahrten an einem bestimmten Tag bis zu einem Kontingent für eine Fahrt von A nach B ohne Umlad an einem bestimmten Tag reichen.
Kopplung Bahn/Strasse noch offen
Die Erteilung der Kontingente könnte zudem von der Benutzung des Bahnangebotes abhängig gemacht werden, nachdem das Parlament eine entsprechende Kann-Vorschrift ins Verkehrsverlagerungsgesetz aufgenommen hatte.
Zur Konkretisierung dieser Vorschrift unterbreitet das UVEK drei Vorschläge, die von einer vollständigen Bindung bis zum Verzicht einer Koppelung der Kontingentserteilung an das Bahnangebot reichen.
Da es sich bei den Kontingenten um eine befristete Übergangslösung handelt, wurde für die Erhebung der Abgabe eine möglichst einfache Lösung gesucht.
Zeitpunkt des Inkrafttretens umstritten
Für heisse Köpfe gesorgt hat unterdessen die Ankündigung von Bundesrat Joseph Deiss in Brüssel, wonach Teilbereiche des Verkehrabkommens wie die Schwerverkehrsabgabe und die Aufhebung der Tonnage-Begrenzung auch für den Fall eines verzögerten Inkrafttretens des Gesamtpakets schon zu Jahresanfang umgesetzt werden sollten. Darüber soll es im Herbst jedoch noch technische Gespräche geben. Ob die Schweiz der EU entgegenkommt und die Einführung der LSVA aufschiebt, ist dabei ungewiss.
Das Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassung zu den Verordnungen über die Umsetzung des Landverkehrabkommens mit der EU dauert bis Anfang September. Die Schweizer Regierung will die Verordnungen im Herbst verabschieden.
Als Vernehmlassungsverfahren wird in der Schweiz die Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von erheblicher Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance hin bei Kantonen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen geprüft werden.
Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor die Regierung die Eckwerte ihrer Vorlage ans Parlament oder ihrer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.
swissinfo und Agenturen
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