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Weitere Gentech- Maissorte zugelassen

Neu ist auch der Mon810-Mais von Monsanto als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Keystone

In der Schweiz sind neu drei gentechnisch veränderte Maissorten als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Auch der Mon810-Mais des Pharmakonzerns Monsanto sei unbedenklich für die menschliche Gesundheit, entschied das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Mon810-Mais (Maisgard) ist seit mehreren Jahren in den USA, in Kanada, Japan, Argentinien und der EU als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen, wie das BAG am Donnerstag (27.07.) mitteilte.

Er ist durch ein gentechnisch eingefügtes Gen des Bacillus thuringiensis (Bt) gegen den Befall durch die Larve des Maiszünslers geschützt, enthält aber kein Antibiotikaresistenzgen. Die Sorte sei auf mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit geprüft und für unbedenklich befunden worden, schreibt das BAG weiter. Deshalb wurde die Sorte ab sofort als Lebensmittel zugelassen.

Entscheid breit abgestützt

Der Entscheid erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).

Die Maissorte wird zudem vom BLW in die Liste der gentechnisch veränderten Ausgangsprodukte und Einzelfuttermittel aufgenommen. Die Änderung der Verordnung über die GVO-Futtermittelliste tritt per 1. September 2000 in Kraft; ab dann ist Mon810-Mais als Futtermittel zugelassen.

In der Schweiz seien zurzeit praktisch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel oder Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten auf dem Markt, teilte das BAG weiter mit. In einigen Produkten wurden jedoch Spuren des Mon810-Maises festgestellt.

Da dieser bisher nicht bewilligt war, mussten die jeweiligen Produkte beanstandet und vernichtet werden. Mit der Bewilligung fallen diese Beanstandungen weg. Bis jetzt sind zwei Maissorten des Basler Pharmakonzerns Novartis, nämlich die Sorten Bt176 Maximizer und Bt11, und die Monsanto-Sojasorte Roundup Ready bewilligt.

Nach wie vor grundsätzlich verboten ist der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut.

Die Bewilligung ist mit Auflagen verknüpft. Monsanto muss die genetische Stabilität und die Inhaltsstoffe des Maises dauernd überwachen und jedes Jahr dem BAG einen entsprechenden Bericht einreichen.

In Lebensmitteln muss der Mon810-Mais gemäss geltender Vorschriften gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsvorschriften werden von den kantonalen Laboratorien überwacht.

Kritik von Konsumenten- und Umweltorganisationen

Das Produkt bringe für die Konsumenten nur Risiken, kritisierte Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Indem ein neuer Gentech-Mais zugelassen wurde, müssten die Konsumenten damit rechnen, dass das Produkt in tausenden von Lebensmitteln vorkomme, ohne dass diese deklariert werden müsse.

Laut Greenpeace-Sprecher Bruno Heinzer gibt es klare Hinweise darauf, dass der Mais bedenklich sein könnte. Eine Reihe von Forschungen sei nicht gemacht worden.

Die Sorte werde legalisiert, um die illegalen Verunreinigungen in Maisstärke und Futterbestandteilen nicht weiter beanstanden zu müssen, reagierte die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB). Sie rief Konsumenten auf, auf Inlandprodukte mit Ökolabel auszuweichen.

Der Basler Appell gegen Gentechnologie verurteilte den Entscheid scharf. Die oberste Behörde zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit ignoriere die Tatsache, dass eine überwiegende Mehrheit kein Gen-Food wolle.

swissinfo und Agenturen

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