Wettbewerbskommission ermittelt gegen Strom-Produzenten
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat laut Mitteilung vom Montag (07.08.) eine Untersuchung gegen die Elektra Baselland Liestal (EBL) eröffnet. Das Verfahren soll klären, ob die EBL ihre Markt beherrschende Stellung missbraucht.
Sie soll sich angeblich weigern, Strom der Watt-Gruppe durchzuleiten oder dafür unangemessene Bedingungen stellen.
Die Watt Suisse AG und der Migros-Genossenschaftsbund (MGB) hatten bei der Weko Anzeige erstattet, weil die EBL sich ab November letzten Jahres geweigert habe, den Strom der Watt-Gruppe durchzuleiten. Empfänger sollte die Mifa AG sein, ein Produktionsunternehmen des MGB.
Die Watt-Gruppe hatte im Sommer 1999 bei einer Ausschreibung den Zuschlag für die Versorgung von 26 MGB-Betriebsstätten erhalten. Auf Grund der Anzeige des MGB vom 14. Februar eröffnete die Weko eine Vorabklärung, die Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz ergab.
Die EBL verfügt laut Weko im Kanton Basel-Landschaft grösstenteils über ein faktisches Monopol und verhindere möglicherweise jeden Wettbewerb. Unzulässig verhält sich ein Unternehmen in Markt beherrschender Stellung dann, wenn es sich ohne gültige Rechtfertigungsgründe weigert, gegen Entgelt den Zugang zu für die Ausübung des Wettbewerbs notwendigen Einrichtungen zu gewähren.
Beim Verfahren gegen die EBL handelt es sich bereits um das zweite Verfahren,das auf Anzeige des MGB und der Watt-Gruppe gegen ein Elektrizitätsunternehmen erfolgt. Seit Juni läuft eine Untersuchung der Weko gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW). Geprüft wird auch hier, ob sich die FEW weigern, Strom der Watt-Gruppe zur MGB-Tochtergesellschaft im Kanton Freiburg zu leiten.
Erstmals im Zusammenhang mit der Öffnung des Strommarktes war gegen die BKW Energie AG ein Verfahren eröffnet worden. Die BKW hatte sich geweigert, Strom einer anderen Versorgungsgesellschaft durch ihr Netz zu einem Industriebetrieb in Reconvilier (BE) zu leiten, der von dieser Versorgungsgesellschaft billigeren Strom beziehen wollte. Die Weko stellte das Verfahren jedoch ein, nachdem die BKW dem Industriebetrieb ein sehr günstiges Angebot machte, das dieser annahm.
swissinfo und Agenturen
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