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Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Diskriminierungen und Vorurteile gegen gleichgeschlechliche Paare abbauen. swissinfo.ch

Schwule und lesbische Paare in der Schweiz sollen ihre Partnerschaft künftig beim Zivilstandsamt eintragen lassen und so ihre Beziehung rechtlich absichern können.

Es ist ihnen aber nach wie vor nicht möglich, eine Ehe zu schliessen.

Bundesrätin Ruth Metzler stellte am Freitag die Botschaft über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vor. Sie sprach vor den Medien von einem «Tag der Toleranz und einer modernen und offenen Schweiz».

Das «längst fällige» Gesetz solle zur Beendigung von Diskriminierungen und Vorurteilen beitragen, sagte Metzler.

Kinderadoption nicht möglich

Ausgeschlossen bleiben gleichgeschlechtliche Paare weiterhin von fortpflanzungs-medizinischen Verfahren sowie von der Kinderadoption.

Justizministerin Metzler sagte hierzu, wenn ein Kind zwei Väter oder zwei Mütter hätte, würde es zu einem gesellschaftlichen Aussenseiter. «Das wollen wir nicht – im Vordergrund steht das Wohl des Kindes.»

Vorlage mit Schönheitsfehlern

Die drei nationalen Schwulen- und Lesben-Organisationen Pink Cross, LOS und FELS begrüssen zwar, dass der Bundesrat einige ihrer Verbesserungs-Vorschläge ins Gesetz aufgenommen hat. Die Botschaft bilde zudem eine geeignete Diskussionsgrundlage, teilten sie mit.

Allerdings gebe es immer noch diskriminierende Punkte: So dürften gleichgeschlechtliche Paare immer noch keine Kinder adoptieren oder einen gemeinsamen Namen wählen. Bei der Änderung solcher Punkte hoffen die drei Organisationen aufs Parlament.

François Baur, Präsident von Pink Cross, ist sich bewusst, dass das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ein sensibles Thema ist, das im Parlament und im Volk zu reden geben werde. Mit dem Nein zum Adoptionsrecht werde im Gesetz ein Diskriminierungs-Tatbestand geschaffen.

«Zudem wird damit dem Wohl des Kindes nicht Rechnung getragen», sagt Baur gegenüber swissinfo. Das könne nur dann geschehen, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vormundschafts-Behörden abklären und entscheiden würden, was für das Kind am besten sei.

Kirchliche Kreise und SVP dagegen

Kirchliche Kreise und die Schweizerische Volkspartei (SVP) lehnen das neue Gesetz strikt ab. Nach ihrer Ansicht würde die wichtigste Lebensgemeinschaft unserer Gesellschaft, die Ehe, durch die eingetragene Partnerschaft von Schwulen und Lesben ausgehöhlt und geschwächt.

«Ein lächerliches Argument, weil der Adressatenkreis ein ganz anderer ist», wendet François Baur ein. Nachdem ja Schwule und Lesben eben von der Ehe ausgeschlossen seien, könnten sie die Ehe gar nicht dadurch in Gefahr bringen, dass sie nun eine registrierte Partnerschaft erhalten. «Damit ist das Argument vom Tisch.»

swissinfo, Jean-Michel Berthoud und Agenturen

Die Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt beurkundet und begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Über die gemeinsame Wohnung können sie nur zusammen verfügen. Bei Konflikten können sie ein Gericht anrufen.

Das Paar kann im Alltag einen Allianznamen verwenden, das heisst der Partner respektive die Partnerin kann dem eigenen Namen jenen des anderen anfügen. Es handelt sich dabei aber nicht um einen amtlichen Namen, der im Zivilstandsregister eingetragen wird.

Mit der Eintragung der Partnerschaft behält die Partnerin oder der Partner das bisherige Kantons- und Gemeinde-Bürgerrecht. Die eingetragene Partnerin einer Schweizer Bürgerin beziehungsweise der eingetragene Partner eines Schweizer Bürgers hat indessen Anspruch auf eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligung.

Vermögensrechtlich gilt für das gleichgeschlechtliche Paar eine Regelung, welche der Gütertrennung des Eherechts entspricht. Im Hinblick auf die Auflösung der Partnerschaft kann das Paar eine besondere vermögensrechtliche Regelung vereinbaren.

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