Lieber Sprache als Grammatik
Die Gemeinden sollen bei Einbürgerungen nicht die sprach-wissenschaftlichen Kenntnisse der Bewerber testen, sagt die Eidg. Ausländerkommission.
Viel besser sei es, wenn schon, die gesprochene Sprache zu beurteilen, kommen Experten der Universität Freiburg zum Schluss.
Wo zur Einbürgerung die Sprache beurteilt wird, soll das nicht mit Sprachtests geschehen, sondern anhand der Beurteilung umgangssprachlicher kommunikativer Kompetenzen. Dies empfiehlt die Eidgenössische Ausländerkommmission (EKA) den Gemeinden.
Sprachtests für die Leute, die sich einbürgern lassen wollen, hätten in den letzten Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht, stellt die EKA fest.
Suche nach objektiven Kriterien
Die Verpflichtung, negative Einbürgerungs-Entscheide zu begründen, hätten viele Gemeinden nach objektiven Kriterien im Einbürgerungsverfahren suchen lassen, wobei auch zunehmend Sprachtests als Kriterium zugezogen worden seien. Eine Methode, die auch in Deutschland häufig angewandt wird.
Als Beispiel sei hier das Postulat der freisinnigen Zürcher Gemeinderäte Peter Marti und Monjek Rosenheim aus dem Jahr 2000 erwähnt. Dort heisst es: «Der Stadtrat wird gebeten, das Bestehen eines einfachen Sprachtests in Deutsch durch alle fremdsprachigen, erwachsenen Personen nichtschweizerischer Nationalität als ein verbindliches Einbürgerungs-Kriterium zu prüfen.»
Für die EKA sind nun aber vorhandene Kenntnisse einer Landessprache kein zwingender Hinweis für eine fortgeschrittene Integration, noch lassen Defizite eindeutig auf eine mangelnde Integration schliessen. Zudem sei Sprache nur vordergründig ein leicht messbares Kriterium.
Gezielt an Gemeinden
Auf der Grundlage eines Expertenberichts des Lern- und Forschungszentrums Fremdsprachen der Universität Freiburg hat die EKA deshalb umfangreiche Empfehlungen zum Thema «Einbürgerung und Sprachnachweis» erarbeitet. Diese richten sich gezielt an jene Gemeinden, die beim Einbürgerungs-Verfahren ausdrücklich die Sprache beurteilen wollen.
Die EKA-Empfehlungen zielten nicht darauf ab, Sprachprüfungen einzuführen, heisst es. Wo die Sprache aber beurteilt werde, solle dies nicht mit Sprachtests geschehen, sondern durch die Beurteilung umgangssprachlicher kommunikativer Kompetenzen. Zudem sollten solche Beurteilungen auf Gemeindeebene möglichst transparent und professionell sein.
Die EKA warnt davor, dass jede Gemeinde eigene Kriterien zur Überprüfung von Sprachkompetenzen erarbeitet. Sie fordert vielmehr eine Harmonisierung der Verfahren – eine Aufgabe für die Kantone und den Bund.
Sprachkurse und Beratung
Einige Empfehlungen der EKA: Personen, die sich einbürgern lassen wollen, sollen sich darüber informieren können, welche Erwartungen an sie gestellt werden, wo entsprechende Sprachkurse angeboten werden und wo sie sich beraten lassen können.
Beurteilt werden soll nicht das Sprachwissen, sondern die mündliche Kommunikationsfähigkeit. Pro Sprachregion oder mindestens pro Kanton sollte man sich auf ein modulares Sprachkompetenzprofil einigen. Vorhandene Sprachdiplome sollten als Sprachnachweis anerkannt werden.
Auf Bundesebene sei ein Rahmenkonzept zur Förderung und Erfassung umgangssprachlicher kommunikativer Kompetenzen im Migrationsbereich zu erarbeiten, welches die Grundlage für eine kohärente Sprachenpolitik bilde und der Vielsprachigkeit der Schweiz Rechnung trage.
Die EKA empfiehlt, auf folgende Verfahren zu verzichten: Auf schriftliche Sprachtests, die vor allem Grammatik und Wortschatz prüfen; auf rein schriftliche oder computergestützte Sprachtests im Multiple-Choice-Verfahren; auf Sprachprüfungen als Ergänzung zum Eignungsgespräch.
swissinfo und Agenturen
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