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Mehr Rechte für homosexuelle Paare

Gleichgeschlechtliche Liebe soll öffentlich ausgedrückt werden können. Keystone

Gleich-geschlechtliche Paare sollen sich auch in der Schweiz registrieren lassen können. Der Bundesrat schickte einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.

Der Entwurf sieht vor, gleich-geschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft registrieren lassen, in Fragen des Steuer-, Erb- und Versicherungsrechts Verheirateten gleichzustellen. Die Partner bzw. Partnerinnen sind zu Beistand und Rücksicht verpflichtet und sorgen gemeinsam für ihren Unterhalt.

Homosexuelle Liebe öffentlich ausdrücken

Der Bundesrat wolle die Diskriminierung gleich-geschlechtlicher Paare beenden, sagte Justizministerin Ruth Metzler vor den Medien. Auch wenn damit zu rechnen sei, dass jährlich nur einige Hundert das Recht in Anspruch nähmen, müsse der Bundesrat handeln. Es sei zudem wünschenswert, dass Menschen in verlässlichen Beziehungen leben könnten.

«Liebe ist, wenn ein Mann und eine Frau sich gern haben und heiraten. Liebe ist aber auch, wenn zwei Frauen oder zwei Männer beschliessen, ihr Leben gemeinsam zu führen und sich in guten und schlechten Zeiten beizustehen,» sagte Metzler. Homosexuellen werde nun die Möglichkeit eröffnet, ihrer Liebe auch öffentlich Ausdruck geben zu können.

Anlehnung ans Eherecht

Die registrierte Partnerschaft lehnt sich im Wesentlichen ans Eherecht an. Die Partnerschaft wird beim Zivilstandsamt beurkundet. Aufgelöst werden kann sie auf gemeinsamen Wunsch der Partner bzw. Partnerinnen oder auf Wunsch eines Partners bzw. einer Partnerin, wenn das Paar seit mindestens einem Jahr getrennt lebt. Im Falle einer Trennung bestehen Unterhaltspflichten.

Bedingung für die Möglichkeit, eine Partnerschaft registrieren zu lassen, ist, dass einer der Partner das Schweizer Bürgerrecht besitzt oder in der Schweiz aufenthalts-berechtigt ist. Eine registrierte Partnerschaft gewährt prinzipiell den Anspruch auf eine Aufenthalts-Bewilligung für einen ausländischen Partner.

Wer in einer registrierten Partnerschaft lebt, kann im Alltag den Allianz-Namen (beide Namen mit Bindestrich verbunden) verwenden. Der amtliche Name der Partner bzw. Partnerinnen ändert jedoch nicht.

Keine Adoption von Kindern

Im Unterschied zu verheirateten Paaren können Paare in registrierten Partnerschaften hingegen keine Kinder adoptieren. Hat einer der Partner bzw. eine der Partnerinnen jedoch Kinder, bestehen für den registrierten Partner Unterhaltspflichten. Die Zulassung zur Fortpflanzungs-Medizin bleibt homosexuellen Paaren verwehrt.

Das Rechtsstatut der registrierten Partnerschaft steht nur gleich-geschlechtlichen Paaren offen. Für heterosexuelle Paare gebe es die Möglichkeit der Heirat, sagte Metzler. Der Bundesrat habe keine «Miniehe» oder Alternative zur Ehe schaffen wollen.

Genugtuung und Enttäuschung

Die Homosexuellen-Organisationen haben den Vorschlag für eine registrierte Partnerschaft mit geteilter Freude aufgenommen. Trotz Fortschritten bestehe die Diskriminierung gegenüber Ehepaaren weiter. Bei den Parteien wollen sich SP und FDP für Verbesserungen einsetzen. Für die CVP ist die Lösung perfekt, die SVP lehnt das Gesetz ab.

swissinfo und Agenturen

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