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Aufschiebende Wirkung für Beschwerde gegen Windpark Grenchenberg

Keystone-SDA

Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra gegen den Windpark Grenchenberg die aufschiebende Wirkung gewährt. Der Baustart war für 2027 geplant.

(Keystone-SDA) Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies im Mai eine Beschwerde von Helvetia Nostra gegen die Baubewilligung für den Windpark ab. Gegen diesen Entscheid ist die Stiftung ans Bundesgericht gelangt, wie aus einer am Freitag publizierten Verfügung hervor geht.

Mit der zuerkannten aufschiebenden Wirkung darf das Bauprojekt bis zum Vorliegen des Urteils des Bundesgerichts nicht in Angriff genommen werden. Ausgenommen von seinem Gesuch hat Helvetia Nostra die Ausmagerung der fast 24 Hektaren grossen Ersatzfläche für die Heidelerche.

Der Windpark umfasst vier Windräder mit einer erwarteten Jahresproduktion von rund 30 Gigawattstunden. Damit können etwa 7000 Haushalte mit Strom versorgt werden. (Verfügung 1C_344/2026 vom 24.7.2026)

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