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B-Bewilligung für rund 1800 ukrainische Flüchtlinge im Baselbiet

Keystone-SDA

Auf das Jahr 2027 haben im Kanton Basel-Landschaft 1776 ukrainische Flüchtlinge mit Schutzstatus S Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Dies teilte die Regierung am Mittwoch im Rahmen einer Interpellationsantwort mit.

(Keystone-SDA) Die Bewilligung wird nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erteilt. Sie bleibt jedoch an den Fortbestand des Schutzstatus S gebunden und stellt kein dauerhaftes Bleiberecht dar, wie es auf die Antwort auf eine Interpellation zum Schutzstatus S von Peter Riebli (SVP) heisst.

Derzeit leben gemäss Regierungsantwort 2905 ukrainische Flüchtlinge im Baselbiet, davon 1702 weibliche und 1203 männliche Personen. 2770 davon hatten gemäss Zahlen von Ende April den Schutzstatus.

Kritik an Bund

Nach aktuell geltendem Recht erhält der Kanton für Schutzsuchende nach fünf Jahren die Hälfte der Bundespauschale. Mit dem vom Bundesparlament beschlossenen Entlastungspaket 2027 soll diese Abgeltung ab 2027 vollständig gestrichen werden.

Dem Kanton Baselland könnten ab 2027 rund 28 Millionen Franken weniger zufliessen, schreibt die Regierung. Rund 25 Millionen Franken dieser Einbusse würden die Gemeinden tragen.

Die Regierung kritisiert in ihrer Antwort den Bund. Dieser habe es versäumt, einen konkreten Plan für die Beendigung des Schutzstatus S vorzulegen. Diese Planung erfolge nun sehr spät, heisst es weiter.

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