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Basler Polizist nach Urteilsverkündung fristlos entlassen

(Keystone-SDA) Basel – Das Strafgericht Basel-Stadt hat einen 48 Jahre alten Polizisten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des Urheberrechts zu einer bedingten Strafe veruteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung war der Mann seinen Posten los.
Der Polizeimitarbeiter sei «per heutigem Datum» fristlos entlassen worden, teilte das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt mit. Ein zweiter Polizist, der im gleichen Prozess ebenfalls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde, kommt mit einem blauen Auge davon.
Gegen den 31-jährigen Mitangeklagten werden gemäss der Mitteilung in den nächsten Tagen personalrechtliche Massnahmen geprüft. Das Gericht habe sein Verschulden als sehr gering eingestuft.
Die beiden Polizisten hatten sich seit Montag vor dem Basler Strafgericht zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, während des Dienstes mit ihrer privaten Digitalkamera ohne gesetzlichen Auftrag zahlreiche Fotos erstellt, unrechtmässig Filme und Musikdateien kopiert und zum Verkauf angeboten sowie Kopien von lizenzierten Softwareprodukten hergestellt zu haben.

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