Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Beleidigung fremder Staatsoberhäupter soll nicht mehr strafbar sein

Die Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte ein juristisches Nachspiel für einen deutschen Satiriker. Das wäre auch in der Schweiz möglich. Die Rechtskommission des Nationalrates will das aber ändern. (Archiv) KEYSTONE/AP Pool Presidential Press Service/YASIN BULBUL sda-ats

(Keystone-SDA) In der Schweiz soll es nicht mehr strafbar sein, das Staatsoberhaupt eines anderen Landes zu beleidigen. Die Rechtskommission des Nationalrates will den Straftatbestand aufheben. Die Sache ist aber umstritten.

Die Kommission hat sich mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine parlamentarische Initiative von Beat Flach (GLP/AG) ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die Ständeratskommission ebenfalls zu, können die Arbeiten für die Gesetzesänderung beginnen.

Flach hatte seine Initiative im Zusammenhang mit der Kontroverse um den deutschen Satiriker Jan Böhmermann eingereicht. Böhmermann hatte ein Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen – mit juristischem Nachspiel.

Anklage wegen Beleidigung Gaddafis

In seinem Vorstoss weist Flach darauf hin, dass auch die Schweiz einen Beleidigungsparagrafen kennt. Dieser habe unter anderem dazu geführt, dass ein Genfer Politiker 2010 wegen Beleidigung des damaligen libyschen Diktators Muammar Gaddafi angeklagt worden sei.

Aus liberaler Sicht gebe es keinen ersichtlichen Grund, warum fremden Staatsoberhäuptern in der Schweiz mehr Rechte eingeräumt würden als allen anderen Bürgern aus dem In- und Ausland, schreibt Flach. Er verlangt, dass Artikel 296 des Strafgesetzbuches aufgehoben wird.

Auch diplomatische Vertreter

Gemäss diesem Artikel wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer einen fremden Staat in der Person seines Oberhauptes öffentlich beleidigt. Das gilt auch für Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter sowie offizielle Delegierte, die an diplomatischen Konferenzen in der Schweiz teilnehmen.

Die Kommission hält fest, sie sei der Ansicht, dass das Strafgesetzbuch auch ohne diesen Artikel die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung stelle, um solche Arten von Verletzungen zu bestrafen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft