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Berner Regierung will Steuer auf Zweitliegenschaften ermöglichen

Keystone-SDA

Die Berner Kantonsregierung will den nationalen Volksbeschluss von Ende September umsetzen: Berner Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen.

(Keystone-SDA) Dazu müssen die Kantonsverfassung und das Steuergesetz angepasst werden, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Über die Steuergesetzrevision werde der Grosse Rat entscheiden können, die Verfassungsänderung wiederum unterliege der obligatorischen Volksabstimmung.

Gemeinden, die den Beschluss umsetzen wollen, müssten laut der Mitteilung anschliessend ebenfalls ihre Gesetzgebung anpassen. Die Möglichkeit der zusätzlichen Steuer auf Zweitliegenschaften geht zurück auf die nationale Abstimmung vom 28. September. Auch im Kanton Bern stiess das Vorhaben mehrheitlich auf Zustimmung.

Die Stimmberechtigten hiessen mit diesem Entscheid indirekt auch die Abschaffung des Eigenmietwerts gut. Wann dieser Systemwechsel in Kraft tritt, hat der Bundesrat aber noch nicht entschieden. Die Kantonsregierung werde sich entsprechend später zu dieser Umsetzung äussern.

Durch der Abschaffung des Eigenmietwerts rechnet der Berner Regierungsrat für Kanton und Gemeinden mit Steuereinbussen von insgesamt 162,4 Millionen Franken, wie er diesen Sommer im Rahmen einer Interpellation bekannt gab. Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen können ihre Ausfälle mit der geplanten Liegenschaftssteuer demnach gegenfinanzieren.

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