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Anklägerin fordert nach Tötungsdelikt in Kreuzlingen 15 Jahre Haft

Keystone-SDA

Die Staatsanwaltschaft hat für den Beschuldigten während des Prozesses zu einem Tötungsdelikt am Dienstag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen TG 15 Jahre Haft gefordert. Die Tat gleiche einer Exekution, sagte die Staatsanwältin.

(Keystone-SDA) «Es geht heute nicht um die Frage, wer geschossen hat. Diese Frage stellt sich nicht». Das sagte die Staatsanwältin am Dienstagvormittag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen während eines Prozesses zu einem Tötungsdelikt, bei dem ein heute 51-jähriger Mann im April 2023 gemäss der Anklage nach einem Streit seinen Geschäftspartner erschossen hatte. Die Frage, die beantwortet werden müsse, sei, wie hoch die Strafe ausfällt.

Videoaufnahmen zeigten nämlich den Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer und das Geschehen bis kurz vor den Schüssen. Zudem wurden beim 51-Jährigen Schmauchspuren festgestellt und Zeugenaussagen belasten ihn, führte die Staatsanwältin weiter aus.

Zur Tat selber sagte die Staatsanwältin, dass diese einer Exekution geglichen habe. «Der letzte Schuss war ein gezielter Kopfschuss, nicht zufällig oder unkontrolliert, sondern final.» Das Tötungsdelikt sei auch kein Unfall oder Notwehr gewesen. «Ein vernünftiger Mensch wäre zweifellos in der Lage gewesen, anders zu reagieren, als dies der Beschuldigte tat.»

Die Staatsanwältin kam auch darauf zu sprechen, warum die Anklage nicht auf Mord lautete. «Isoliert betrachtet» gebe es Merkmale, die auf Mord hindeuteten. «Die Schwelle von vorsätzlicher Tötung zu Mord wurde aber nicht eindeutig überschritten», sagte die Staatsanwältin weiter.

Streit um Investitionen im Ausland

Am Morgen hatte der Beschuldigte argumentiert, dass er wegen eines langen Streits mit seinem Geschäftspartner «in einem Tunnel» gewesen sei. Immer wieder habe er Stimmen in seinem Kopf gehört und letztlich habe er in einer «Kurzschlussreaktion» gehandelt, sagte der 51-Jährige.

Im Streit ging es nach den Angaben des Beschuldigten um Investitionen im Ausland respektive um Geld, das er von seinem Geschäftspartner zurückhaben wollte. Immer wieder habe er auf Dialog gesetzt und mehrmals nachgefragt, wann er sein Geld zurückbekomme. Sein Geschäftspartner sei darauf aber nicht eingegangen. Stattdessen habe dieser ihn und seine Familie bedroht, so der Beschuldigte.

«Vermutlich aus Angst» habe er einen Revolver mitgenommen, als er im April 2023 ins Büro seines Geschäftspartners fuhr, so der 51-Jährige weiter. Warum genau er eine Waffe einpackte, liess er aber offen. «Schon mehrmals habe ich mich selber gefragt: Warum?».

Die Tat tue ihm leid, sagte der 51-Jährige gegen Ende seiner Befragung. «Ich habe einem Menschen das Leben genommen und mit dieser Tat werde ich bis an mein Lebensende leben müssen.»

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