
Beschwerde gegen Schwyzer Wolfsrudel-Regulierung eingereicht

Das einzige im Kanton Schwyz nachgewiesene Wolfsrudel soll nicht durch Abschüsse verkleinert werden. Der Verein CH Wolf hat gegen die Regulationsabschussverfügung beim Schwyzer Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
(Keystone-SDA) Der Regierungsrat hatte am 2. September verfügt, dass zwei Drittel der Welpen des Rudels, welches sich im Wägital aufhält, getötet werden sollen. Der Bund genehmigte diese Rudelregulierung am 25. September.
Wie der in Einsiedeln SZ ansässige Verein CH Wolf am Montag mitteilte, hat er beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Er verlangt, dass die Abschussbewilligung umgehend aufgehoben werde.
Gemäss dem Verein sind bislang weder Menschen noch hinreichend geschützte Nutztiere durch das Rudel gefährdet worden. Ein Abschuss des geschützten Tieres sei damit unverhältnismässig, hiess es in der Mitteilung. Tiere zu schiessen, nur um ein Wachstum des Rudels zu verhindern, sei unzulässig.