Bund-Kantone: Klare Geldströme
Lange wurde am "Neuen Finanz-Ausgleich" gebaut. Jetzt liegt er vor: Das Gefälle zwischen armen und reichen Kantonen wird abgebaut.
«Das Projekt ‚Neuer Finanzausgleich‘ (NFA) war lange eine Baustelle», so Bundesrats-Sprecher Achille Casanova am Mittwoch vor den Medien. Nun sei es gebaut. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft an das Parlament. «Das NFA-Projekt ist die letzte Chance, den schweizerischen Föderalismus zu erneuern», erklärte Finanzminister Villiger.
Schluss mit dem Fischen im Trüben
Der NFA will vor allem Transparenz schaffen. Der geltende Finanzausgleich hat zu immer mehr Zentralisierung geführt, so dass dem Bund immer mehr Kompetenzen übertragen wurden. Damit büssten die Kantone an Handlungs-Spielraum ein.
Auch wurde der Ausgleich zwischen armen und reichen Kantonen nicht erreicht – die Kluft nahm zu.
2006 soll der Neue Finanzausgleich in Kraft treten, so denn Parlament und Volk ihn akzeptieren. 20 Verfassungsartikel müssen abgeändert und ein Gesetz total überarbeitet werden.
Mit der Einführung des NFA werden Aufgaben und Finanzen entflechtet. Heute überlagern sich viele Aufgaben, die Kompetenzen sind unklar. Das führt zu Doppelspurigkeiten und unklaren Verantwortlichkeiten. Beispiel Nationalstrassen: Heute werden diese gemeinsam von Kanton und Bund gebaut und unterhalten; der Bund bezahlt aber 85% der Kosten. Neu ist dieses Dossier reine Bundessache.
Wer, was und wieviel?
Die Aufgaben werden also neu zugeordnet: Der Bund ist zuständig für die Landesverteidigung, die Landwirtschaft, die Nationalstrassen, den Denkmal- und Heimatschutz, Alters- und Hinterlassenen-Vorsorge (AHV) und die Betagten- und Behindertenhilfe.
In anderen Bereichen arbeiten Bund und Kantone zusammen – so bei Jagd und Fischerei, Hochschul-Stipendien, Hochwasserschutz, Flugplätzen und Prämien-Verbilligungen der Krankenversicherungen.
Die Kantone übernehmen die Aufgaben im Bereich Sonderschulung, Stipendien (unterhalb der Hochschulstufe), Schulsport, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Raumplanung und anderes mehr (für Details siehe Link).
In gewissen Bereichen müssen die Kantone zusammen arbeiten – so beim Strafvollzug, bei den Universitäten, beim öffentlichen Agglomerations-Verkehr, bei Spitzenmedizin.
Schon heute arbeiten die Stände zusammen, doch gibt es häufig Trittbrettfahrer: Kleine Kantone profitieren von der Arbeit der Grossen.
Klare Geldströme statt «Einzelkässeli»
Der Finanzausgleich soll Unterschiede zwischen armen und reichen Kantonen vermindern. Das heutige System der Subventionen hat vor allem Einzelaufgaben finanziert. Neu sollen die Kantone Global- und Pauschalsubventionen erhalten. Der Ausgleich wird nicht mehr über unzählige «Kässeli» finanziert, sondern über drei Töpfe mit klaren Geldströmen:
Erstens über einen so genannten Ressourcen-Ausgleich. Die Kantone werden als ressourcen-stark oder -schwach eingeteilt. Arme Kantone erhalten sowohl von reichen Kantonen als auch vom Bund finanzielle Mittel. Total werden 2,4 Mrd. Franken verschoben (1,4 Milliarden vom Bund, 1 Milliarde von den Kantonen).
Zweitens der Lastenausgleich: Gebirgskantone und Kantone mit Agglomerations-Problemen werden vom Bund entlastet (je 275 Mio. Franken).
Drittens: Als das Projekt in eine «Akzeptanzkrise» schlitterte wurde der so genannte Härte-Ausgleich eingeführt: Kantone und vor allem der Bund berappen ihn. Mit diesem «politischen Preis» wird sichergestellt, dass kein ressourcen-schwacher Kanton nach dem Wechsel zum neuen System schlechter da steht als heute. Dies kostet jährlich rund 430 Mio. Franken und gilt als Übergangs-Regelung.
Vom Härteausgleich profitieren 10 Kantone: Waadt, Neuenburg, Bern, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Jura, St. Gallen, Obwalden, Aargau und Glarus.
Entsprechend melden sich bereits «Zahler-Kantone» und verlangen Nachbesserungen des NFA. So der Kanton Zug, der die 110 Mio. Franken Mehrbelastung als nicht tragbar erklärt.
Mehr Eigenständigkeit
Mit dem NFA erhalten die Kantone mehr Kompetenzen und Mittel, um ihre Aufgaben eigenständig zu erfüllen. Für Finanzminister Villiger ist der NFA die einzige Möglichkeit, den Föderalismus zu beleben und damit den Wettbewerb unter den Kantonen zu fördern. Bliebe alles beim Alten, degenerierten die Kantone zu Vollzugsorganen.
Die Willensnation Schweiz zeichne sich jedoch durch drei Elemente aus: die direkte Demokratie, das Milizsystem und den Föderalismus. Diesen gelte es zu erhalten.
Derselben Meinung sind die Kantone. Zwar haben nicht alle dem NFA zugestimmt (Genf und Zug sagten Nein, weitere vier haben abweichende Ansichten), aber im Grossen und Ganzen akzeptieren die Kantone die Wichtigkeit des Projektes.
Rebecca Vermot
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